Proezss in Innsbruck

Hat Kinderpsychiaterin nur frech abkassiert?

Tirol
04.06.2026 06:00

Eine Kinderpsychiaterin (43) aus Deutschland steht in Tirol wegen mutmaßlicher Scheinbehandlungen und fragwürdiger Kassenabrechnungen vor Gericht. Von den Anschuldigungen zeigte sich die Ärztin verärgert.

Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe hatten es in sich. Nicht zuletzt stand dadurch auch der Ruf der Medizinerin auf dem Spiel. Bei neun Kindern aus drei Familien soll die im Tiroler Oberland praktizierende Kinderpsychiaterin laut der Anklage zwischen März 2020 und September 2025 zu Unrecht diverse Leistungen an Sozialversicherungsträger verrechnet haben. Der Vorwurf der Eltern: Die Leistungen wurden so nie erbracht.

Anschuldigungen, die die 43-Jährige vehement in Abrede stellte: „Es gab beispielsweise immer wieder telemedizinische Verlaufskontrollen.“ Diese seien mit den Eltern im Vorfeld auch klar besprochen worden.

Der Prozess fand am Innsbrucker Landesgericht statt.
Der Prozess fand am Innsbrucker Landesgericht statt.(Bild: Christof Birbaumer)

Verlaufskontrollen offenbar über Telefon
Mit den Kindern habe sie schließlich „mehrfach telefoniert“, von Zeit zu Zeit auch via Videotelefonie. Die Gespräche hätten „unterschiedlich lang gedauert“, argumentierte sie und versuchte damit auch geäußerte Vorwürfe zu entkräften, dass die Telefonate zum Teil „sehr kurz“ gedauert hätten. „In sämtlichen Fällen war die Möglichkeit von Telemedizin mit den Eltern auch ausdrücklich vereinbart“, betonte die Psychiaterin.

Gespräche sollen bis zu einer Stunde gedauert haben
„Ich ärgere mich gerade sehr“, sagte die Deutsche bei der Verhandlung schließlich. Die Gespräche mit den Kindern seien keinesfalls, wie es die Staatsanwältin in den Raum stellte „Wie geht’s?“, „Gut“, „Auf Wiedersehen“ abgelaufen, sondern hätten zum Teil auch eine Stunde gedauert. „Ich muss allerdings auch sagen, dass solche Gespräche auch kurz sein können“, strich die Angeklagte heraus.

Zeuginnen kamen nicht – Verhandlung daher vertagt
Der Prozess wurde schließlich vertagt. Eine Zeugin war krank, eine andere hatte sich für die Verhandlung entschuldigt. Eine als Zeugin einvernommene Mutter wiederum gab an, dass die Vereinbarungen mit der Psychiaterin, so wie von dieser in ihrer Aussage angegeben, nicht getroffen wurden. Ob die Frau nicht erbrachte Leistungen nur kassiert hat, soll beim nächsten Verhandlungstag am 8. Juli geklärt werden

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