Nach zahlreichen Mitarbeiterbeschwerden wurde Georg Angerer, Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Salzburg, vom Dienst suspendiert. Bei den Vorwürfen dürfte es vorrangig um Mobbing gehen. Angerer zog dagegen vor Gericht – und kassierte jetzt eine Niederlage.
Gegen seine Suspendierung legte Georg Angerer Mitte April eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses entschied nun, dass die Dienstfreistellung gegen Salzburgs obersten Staatsschützer aufrecht bleibt, wie am Donnerstag bekannt wurde. Diese Erkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.
Erstmals wurden schwere Vorwürfe gegen Angerer Ende Jänner bekannt. Damals war zuerst von „dienstbetrieblichen Ungereimtheiten“ die Rede. Im Laufe der Ermittlungen gingen die Vorwürfe bis hin zu strafrechtlichen Vergehen. Es soll sich um Mobbing gehandelt haben. Die „Krone“ berichtete mehrfach.
Im LSE seien bei 37 Dienstposten Sachverhalte vorgebracht worden. Teilweise seien diese auch extern ärztlich geprüft worden, wie es seitens der Landespolizeidirektion hieß. Auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium prüft Vorwürfe gegen den obersten Staatsschützer Salzburgs.
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