Erst im Jänner feierte der angeklagte Syrer seinen 14. Geburtstag – und schon sitzt er wegen zwölf Einbruchsfakten in Untersuchungshaft. Mit seinem unmündigen Freund räumte er besonders Friseurgeschäfte leer, erbeutete zig Haarschneidemaschinen. Nach dem Prozess im Wiener Landl darf er nach Hause gehen.
„Die Vorwürfe, die hier im Raum stehen, sind ernst“, hält der Verteidiger fest. Ob das auch so bei seinem erst 14-jährigen Mandanten angekommen ist, bleibt fraglich. Denn der Richterin liefert er nur genuschelte Antworten, wie: „Ich hab’ ja nur zugeschaut.“ Oder: „Weiß ich nicht mehr.“ Es geht um beachtliche zwölf Einbruchsfakten in Autos, eine Apotheke, Automaten – und in gleich vier Friseurgeschäfte.
Barber: „Konnte nicht arbeiten“
Die kuriose Beute: Zwölf Haarschneidemaschinen. „Sechs hab’ ich wieder zurückbekommen. Aber die waren völlig kaputt. Ich konnte ohne Maschinen außerdem drei Tage nicht arbeiten“, berichtete ein bestohlener Barber im Wiener Landl. Dafür kassiert er vom angeklagten Syrer ein freches: „Was labert der? Wir haben die gar nicht angegriffen.“
Unmündiger Zeuge aus WG verschwunden
Gemeint sind er und sein noch unmündiger Mittäter. Der schwänzt seine Zeugenaussage im Prozess, teilt sein Betreuer mit. Der Bursche ist nämlich seit gestern aus seiner betreuten WG abgängig. Man brauche seine Aussage jedoch persönlich. Schließlich sei der Unmündige der Hauptbelastungszeuge, besteht die Staatsanwältin auf die Vernehmung.
Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Anwalt hat der 14-Jährige aber dann doch noch einen Sinneswandel, gibt zu, mehr gemacht zu haben, als bei den Einbrüchen nur zuzuschauen. Auf den abgängigen Zeugen kann also doch verzichtet werden.
Der junge Syrer wird zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt und somit nach dem Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein mitangeklagter Jugendlicher kommt wegen eines Autoeinbruches mit einer Diversion davon, hat nun zwei Jahre Probezeit und einen Bewährungshelfer.
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