Der Standpunkt einer 69-Jährigen im Landesgericht Korneuburg (NÖ) ist verständlich: Sie wollte partout nicht akzeptieren, dass ihre fünf Kinder – besonders ihre zwei Töchter – keinen Kontakt mehr zu ihr haben wollen. Dadurch handelte sich die Ärztin nun einen Prozess wegen beharrlicher Verfolgung ein.
Was muss in einer Familie passieren, dass sich alle fünf Kinder von der Mutter abwenden? „Ich weiß es nicht“, beteuert eine 69-Jährige im Landesgericht Korneuburg (NÖ). „Ich hatte immer eine große Familie mit vielen Leuten. Plötzlich war ich alleine.“ Und das konnte die selbstständige Ärztin einfach nicht akzeptieren – vor dem Richter sitzt sie jetzt wegen beharrlicher Verfolgung zwei ihrer Töchter und ihres Ex-Mannes.
Totaler Kontaktabbruch nach Scheidung
„Nach der Scheidung nach jahrelanger Ehe liegt vieles im Argen“, versucht ihr Verteidiger Simon Häussler zu erklären. Das Eheleben war schon lange kein glückliches mehr, als es am 12. November 2024 – wohl nicht im Guten – geschieden wurde. Dann dauerte es nicht lange: „Ich war von meiner ganzen Familie auf allen Kanälen blockiert“, sagt die Niederösterreicherin. Etwas, was bei ihr viele Fragezeichen aufwarf. Schließlich feierte sie noch mit ihren fünf Kindern Weihnachten 2024 und einige Tage später ihren Geburtstag.
Kontakt wegen gynäkologischem Stuhl
Den Kontaktabbruch konnte und wollte die Ärztin scheinbar nicht so hinnehmen. Dem Ex-Mann schrieb sie regelmäßig E-Mails, warf ihm auch Zettel in den Briefkasten. „Ich hab‘ immer wieder Sachen nach der Scheidung gebraucht“, rechtfertigt die Angeklagte. So wäre es um vergessene medizinische Befunde gegangen, Fotoalben oder einmal sogar um einen gynäkologischen Stuhl, den die Medizinerin für ihre neue Praxis brauchte. Und der Sticker mit der Aufschrift „Wolf im Schafspelz“ auf dem Auto ihres Ex-Mannes? „Das ist einfach so passiert.“
Ich wollte eine Muttertagseinladung aussprechen, weil man halt als Mutter nicht aufgibt.
Den Kindern war das nicht Recht.
Auch das unangekündigte Auftauchen in der Wohnung ihrer jüngsten Tochter versucht die 69-Jährige zu relativieren. Sie sei in der Nähe gewesen, wollte nur die Toilette benutzen. Auch am Zweitwohnsitz der Familie suchte sie ihre Kinder auf. „Ich wollte eine Muttertagseinladung aussprechen, weil man halt als Mutter nicht aufgibt.“
Menschlich mag das nachvollziehbar sein, doch strafrechtlich handelt es sich nüchtern betrachtet um eine beharrliche Verfolgung. „Das ist schon auffällig, wenn fünf Kinder sich von der eigenen Mutter abwenden“, stellt der Richter fest.
„Ich liebe meine Kinder über alles“
Nach einigen Tränen und einem kurzen Gespräch mit Verteidiger Häussler übernimmt die Niederösterreicherin Verantwortung: „Ich liebe meine Kinder über alles. Ich möchte sie auch nicht mehr belästigen.“ Das ebnet den Weg für eine diversionelle Erledigung ohne Verurteilung. Die Ärztin muss 1500 Euro Geldbuße bezahlen.
Herr Rat zeigt am Ende noch Mitgefühl: „Da wird sie niemand beneiden, dass ihre Kinder keinen Kontakt wollen. Aber das ist eben ihre Position.“ Was der tatsächliche Auslöser für die massive Entfremdung, besonders zwischen zwei Töchtern und der Mutter, war, bleibt auch nach dem Prozess das Geheimnis der niederösterreichischen Familie.
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