Wienerin verurteilt

Mutter stalkte ihren Sohn (33) mit Osterkörbchen

Gericht
03.10.2025 14:59

Eine Mitte 50-Jährige wollte einfach nicht akzeptieren, dass ihr einziger Sohn mit immerhin 33 Jahren ein selbstbestimmtes Leben führen will. Dutzende Nachrichten und E-Mails und Schokohäschen vor der Tür ihres Kindes bringen der Wienerin nun eine Verurteilung wegen Stalkings ein – nicht rechtskräftig. 

Man sagt, die Liebe einer Mutter ist grenzenlos. Im Fall einer Mitte 50-Jährigen ging sie aber zu weit – sodass sich die Wienerin sogar vor dem Strafrichter wiederfindet. „Sie war immer präsent und ich wollte das nicht. Das wurde nicht akzeptiert“, klagt der 33-jährige Sohn. Der sich wohl zu Recht in einem Alter sieht, in dem er sein Leben selbstbestimmt führen kann. 

Osterhäschen brachten Fass zum Überlaufen
Im Dezember vergangenen Jahres ließ er das erstmalig anklingen, und trotzdem schrieb ihm seine Mutter weiterhin Nachrichten und E-Mails. Die Situation eskalierte schließlich Ende April – ausgerechnet wegen eines Osterkörbchens vor der Tür des 33-Jährigen. „Ich hab‘ das als übergriffig empfunden“, sagt der Mann im Zeugenstand. Seiner Mama habe er da ein für alle Mal klargemacht, dass er keinen Kontakt mit ihr wolle. 

„Ich bemuttere ihn nur“
„Aber warum suchen Sie weiter Kontakt?“, spricht Herr Rat den Kern der Anklage wegen Stalkings an. „Weil er die Realität verloren hat. Ich bemuttere ihn nur, was soll ich sagen?“, empört sich die Alleinerziehende. Und sieht den Ursprung allen Übels unter anderem in einer Frau. „Wir haben uns eigentlich immer wöchentlich gesehen. Der Kontakt war auch noch am Anfang mit der Freundin da. Aber sie war distanziert. Dann haben wir uns einmal im Monat gesehen und dann wollte sie nicht mehr.“ Seine neue Liebe würde ihren Sohn stark beeinflussen – im negativen Sinne. Beispiel: „Mein Sohn war Vegetarier. Sie ist Veganerin. Jetzt ist er auch Veganer.“

Prozess im Wiener Landl: Ein Osterkörbchen brachte die Stalkingvorwürfe durch den Sohn ins ...
Prozess im Wiener Landl: Ein Osterkörbchen brachte die Stalkingvorwürfe durch den Sohn ins Rollen.(Bild: Krone KREATIV/Mario Urbantschitsch, stock.adobe.com, Zwefo)
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Meine Mandantin ist eine Kümmerin. Sie hat sich immer um alles gekümmert.

Verteidiger der 46-Jährigen, die bei ihrem Sohn aber zu weit ging

Der 33-Jährige sieht das naturgemäß anders. Die Mitte 50-Jährige sei gegen die Beziehung gewesen, hätte immer wieder schlecht über seine Freundin gesprochen: „Ich hab‘ meiner Mutter gesagt, sie soll aufhören, sie zu beleidigen, sonst blockiere ich sie“, erzählt der Wiener. Doch die Flut an wirren E-Mails wurde dann nur noch schlimmer – bis zu 50 am Tag waren es.

Die Angeklagte schüttelt während der Aussage ihres einzigen Kindes immer wieder den Kopf, wirft der Freundin, die auch im Zeugenstand Platz nehmen muss, giftige Blicke zu. „Es ist eine inszenierte Intrige“, wirft sie der jungen Frau vor. Der Richter muss da aber widersprechen: „Ich sehe hier den Fehler bei Ihnen.“ Wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt er sie zu milden sechs Wochen bedingter Haft. „Nein!“, fängt die Mutter mit Herrn Rat an zu streiten. Am Ende nimmt sie sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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