In manchen Gerichten werden sie inflationär: Jene Prozesse nach Ehrenbeleidigungen im Netz, die von den Verunglimpften zur Anklage gebracht werden. Am Dienstag war es ein Notstandshilfebezieher, der Simone Lugner in einem Hass-Posting als „Erbschleicherin“ bezeichnet hatte. Die Baumeister-Witwe wollte dafür von ihm 8000 Euro plus Kostenersatz. „Ich sollte 11.000 Euro zahlen“, so der Mann.
Die Politik sollte sich rasch mit der Reparatur dieses Gesetzes beschäftigen, denn sonst sind unsere Gerichte in kürzester Zeit überlastet mit der Abarbeitung von Privatanklagen nach Ehrenbeleidigungen im Netz. Der Ablauf ist immer der Gleiche: Jemand postet einen Hass-Kommentar oder setzt einen erhobenen Daumen unter einen solchen. Der oder die Diskreditierte schickt daraufhin via Anwalt einen Brief an den Hass-Poster und fordert darin eine hohe Entschädigungssumme plus Kostenersatz für den Anwalt. Sollte dieser Abmahnung nicht nachgekommen werden, gibt es einerseits eine Privatanklage vor dem Strafrichter und gegebenenfalls zusätzlich ein zivilrechtliches Verfahren.
„Ich kann ja nicht einmal die Rate zahlen“
Eine, die sich auf diese Weise gegen rufschädigende Postings wehrt, ist Simone Lugner – und das in zahlreichen Fällen. Am Dienstag saß ein 42-jähriger Niederösterreicher auf dem Anklagestuhl. Er konnte die geforderten 8000 Euro plus Kostenersatz, die im Abmahnschreiben gefordert wurden, nicht zahlen. „Ich weiß, dass ich einen Scheiß gmacht hab“, erklärt er.
„Ich hab mich auch dafür entschuldigt beim Herrn Anwalt. Aber ich hätt die 11.000 Euro niemals zahlen können. Ich kann ja nicht einmal die Rate zahlen“, ist der Mann im Prozess im Wiener Landl sichtbar aufgewühlt. Der Angeklagte erzählt von seinem Sohn, der krank ist, und dass er deshalb seit zwei Jahren nicht arbeiten gehen könne. 1000 Euro hat der unbescholtene Notstandshilfebezieher monatlich zur Verfügung, 500 davon gehen für Alimente für jene Kinder, die bei der Mutter leben, drauf.
Prozesskosten allein 1533 Euro
Jetzt muss er eine Vorstrafe fürchten, die Richterin stellt auch sofort klar: „Die Bezeichnung ,Erbschleicherin‘ ist ehrenrührig.“ Womit eine strafrechtliche Verurteilung unausweichlich ist. Es sei denn, man einigt sich vor Gericht noch auf einen Vergleich. Was da aber schon einmal pickt, sind die Prozesskosten, die in diesem Fall allein 1533 Euro betragen.
Um die Entschädigungssumme wird in Saal 101 gefeilscht wie auf einem Basar. 1000 Euro, dann 700 Euro, schließlich 500 Euro. Anwalt Florian Höllwarth kommt dem Mann, von dem offensichtlich nichts zu holen ist, entgegen. Trotzdem muss der Hass-Poster zehn Raten zu je 200 Euro auftreiben und pünktlich bezahlen, damit das Verfahren nicht vor Gericht fortgeführt – und somit noch teurer – wird.
Immer mehr Privatanklagen
„Ich seh unter jedem Artikel über Frau Lugner noch schlimmere Postings als meines“, wendet sich der Angeklagte an Höllwarth, „müssen die auch alle Tausende Euro zahlen?“ Die Richterin kalmiert: „Bitte nicht pampig werden.“ Wohl fühlt sich aber ganz offensichtlich keiner der Beteiligten in dem Prozess, der aber beispielhaft für viele dieser Art ist. Und es werden immer mehr ...
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