Selbst hat er elf Vorstrafen, trotzdem maßte sich ein Steirer an, über Baumeister-Witwe Simone Lugner zu urteilen und sie auf Facebook böse zu beleidigen. Rechtfertigung hat der Arbeitslose für sein Verhalten keine. Jetzt wurde er in Graz verurteilt.
„Ich verhandle nur mehr Facebook-Beleidigungen. Ich bin der Facebook-Beleidigungs-Richter“, spielt Richter Christoph Lichtenberg auf die immens steigende Zahl an Strafverfahren wegen diverser Online-Beleidigungen an. Denn immer noch scheinen die Menschen nicht zu begreifen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Im aktuellen Fall, der in Graz verhandelt wird, geht es um die Witwe von Baumeister Richard Lugner, Simone. Sie hat einen Steirer geklagt. Der Arbeitslose, der wegen eines Bandscheibenvorfalles aktuell im Krankenstand ist, teilte auf seiner Facebook-Seite zwei Artikel über Simone Lugner und postete dazu verspottend: „Blond, blöd und deppert“ und zusammengefasst, dass sie ohnehin noch nie etwas geleistet hätte und nur Männer ausnehmen könne.
Sie sind arbeitslos, haben elf Vorstrafen und kritisieren andere Leute? Das macht schon einen merkwürdigen Eindruck.
Richter Christoph Lichtenberg
„Schreiben Sie auf eine Serviette“
„Sie sind arbeitslos, haben elf Vorstrafen und kritisieren andere Leute? Das macht schon einen merkwürdigen Eindruck“, sagt Richter Lichtenberg. „Wen soll das überhaupt interessieren? Das können Sie auf eine Serviette schreiben und wegwerfen!“ – „Ja, das wäre besser gewesen“, seufzt der Angeklagte. „Würden Sie sich über so einen Kommentar über sich freuen?“ – „Ich weiß eh, dass es ein Blödsinn war.“
Ich hätte Ihnen das alles erspart, aber Sie haben meinen Brief ja ignoriert.

Anwalt Florian Höllwarth zum Angeklagten
Bild: Stockner Eva
„Bitte übermitteln Sie Frau Simone Lugner, dass es mir leid tut. Die Entschuldigung werde ich auch öffentlich posten“, sagt der 45-Jährige in Richtung Lugner-Anwalt Florian Höllwarth. „Ich hätte Ihnen das alles erspart, aber Sie haben meinen Brief ja ignoriert“, so der Jurist.
„Das Billigste ist ein Urteil“
Mangels finanzieller Mittel – der Angeklagte hat hohe Schulden, etliche Exekutionen laufen und sein Gehalt wird gepfändet – ist ein Vergleich unmöglich. „Einen Vergleich ohne Mittel stelle ich mir also schwer vor“, fasst der Richter zusammen. „Das Billigste ist ein Urteil“, betont Höllwarth. Zudem muss der Steirer die Zivilklage anerkennen und die Klagskosten des Rechtsanwalts übernehmen.
Urteil: 560 Euro Geldstrafe und 1500 Euro Entschädigung für Simone Lugner. Dazu rund 2500 Euro Verfahrenskosten und er muss das Urteil handschriftlich auf seiner Facebook-Seite posten. „Dass Ihre Äußerungen Beleidigungen darstellen, brauchen wir nicht zu diskutieren“, begründet Lichtenberg. Der Steirer nimmt das Urteil nach kurzer Überlegung an.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.