Nur rund 200 Menschen sind am Freitagnachmittag in Wien auf die Straße gegangen, um gegen das ab Herbst geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren zu demonstrieren. „Das Kopftuchverbot schützt Mädchen nicht, es diskriminiert sie“, sagte Frauenrechtsaktivistin Rosa Logar.
Es stimme, dass es auch Fälle gebe, in denen Mädchen von ihren Eltern zum Tragen des Kopftuchs gezwungen würden. „Aber das Gefährliche ist nicht das Kopftuch, sondern der Zwang“, so Logar. Durch das Kopftuchverbot an Schulen würden grundlegende Rechte, wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung verletzt, so die einhellige Botschaft der Rednerinnen und Redner.
Aber das Gefährliche ist nicht das Kopftuch, sondern der Zwang.
Frauenrechtsaktivistin Rosa Logar
Beklagt wurde die Stigmatisierung und Einschüchterung von muslimischen Mädchen. Wegen der Anfeindungen in sozialen Medien könnten auch nur Tonaufnahmen von vom Verbot betroffenen Schülerinnen abgespielt werden, so die Initiatoren der Demonstration.
Aufgerufen zu der Kundgebung hatten zahlreiche Organisationen – darunter die Initiative „Schule brennt“, die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, der Verein ZARA sowie viele linke Gruppierungen. Nach der Kundgebung am Platz der Menschenrechte zog die Demonstration über den Ring am Parlament vorbei zum Ballhausplatz.
Aufklärungsphase hat an Schulen begonnen
Diese Woche hat in den Schulen die sogenannte Aufklärungsphase begonnen, in der Schulen, Eltern und Kinder auf das Kopftuchverbot vorbereitet und informiert werden sollen. Mit dem Schulstart im September treten dann Sanktionsbestimmungen in Kraft.
Vorgesehen sind in letzter Konsequenz Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro für die Erziehungsberechtigten. Zuvor müssen jedoch klärende Gespräche mit Schülerinnen und Eltern seitens der Schulleitung und -behörde geführt werden, bei einem weiteren Verstoß wird die Kinder- und Jugendhilfe verständigt.
Kopftuchverbot an Volksschulen gekippt
Ein 2019 eingeführtes Kopftuchverbot in Volksschulen war 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Die Richterinnen und Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Verbot nur auf Muslime abziele.
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