Umstrittene Strafen

Stornogebühren in der Gastro: Wirte haben recht

Steiermark Newsletter
31.01.2026 23:35

Ein aktueller Fall aus Salzburg bringt das Thema Stornogebühren in der Gastronomie wieder aufs Tapet. Steirische Gastronomen zeigen sich zurückhaltend, haben für Kollegen, die solche „Strafen“ anwenden, aber Verständnis. Zu Recht, denn ein kurzer Anruf eines Gastes kann nicht zu viel verlangt sein.

Eine kurze persönliche Anekdote: In den Weihnachtsferien war ein größerer Familienausflug mit der Koralmbahn nach Klagenfurt geplant, zehn Personen wollten mitfahren. Es kam, wie es kommen musste: Einige erkrankten, schließlich waren wir zu sechst. Ein kurzer Anruf beim Gasthaus, dass wir vier Leute weniger sind – und große Freude und Dankbarkeit am anderen Ende der Leitung über die rechtzeitige Information.

Das lässt vermuten, dass es nicht selbstverständlich ist, als Gast abzusagen, falls man mit einer Runde doch nicht oder nur in deutlich kleinerem Umfang kommen kann. Für Gastronomen ist es eine heikle Sache: Zu sehr möchte man Kunden nicht zur Rechenschaft ziehen, schlechte Online-Bewertungen sind ja schnell geschrieben. Einige trauen es sich aber trotzdem, zuletzt eine Wirtin in Salzburg, die bis zu 70 Euro bei Nicht-Erscheinen verlangt.

Ihre steirischen Kollegen sind zurückhaltend, haben aber Verständnis. Und tatsächlich gebietet es die Höflichkeit, rechtzeitig Bescheid zu geben. Die Lokale sind Unternehmen, sie müssen planen und kalkulieren. Vor ähnlichen Herausforderungen stehen übrigens auch Friseur- und Kosmetikgeschäfte, wie die „Steirerkrone“ am Sonntag berichtet.

Das Salzburger Modell könnte also Schule machen. Vielleicht ist es tatsächlich notwendig, um Gäste, die sich nix pfeifen, zu erziehen. 

Einen schönen Sonntag! 

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