War der Kran ordentlich eingefahren – oder war der Lkw samt Aufbau ohnehin zu groß –, hätte die Brücke den Anprall aushalten müssen und war mit dem Lenker alles in Ordnung? Diese drei Fragen lässt die Staatsanwaltschaft Linz nach dem Brücken-Unfall von Auwiesen nun von Gutachtern klären. Dann wird über eine etwaige Anklage entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach dem Einsturz einer Fußgängerbrücke im Stadtteil Auwiesen, bei dem vor 13 Tagen zwei Insassen eines Lkw schwer verletzt wurden, drei Gutachten in Auftrag gegeben: Eines aus dem Baugewerbe zur Statik der Brücke, eines von einem Kfz-Sachverständigen zum Unfallhergang sowie ein gerichtsmedizinisches zur Blutanalyse des Fahrers in Bezug auf mögliche beeinträchtigende Substanzen, informierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.
Aus der Intensivstation entlassen
Der Laster war am 16. Juli vormittags gegen die Brücke geprallt, worauf ein 50 Tonnen schweres Bauteil auf die Führerkabine krachte. Der 22-jährige Fahrer sowie der 18-jährige Beifahrer wurden darin eingeklemmt und konnten erst nach einem aufwendigen Rettungseinsatz befreit und in die Linzer Kepler Uniklinik eingeliefert werden, wo sie mehrere Stunden operiert wurden. Inzwischen befinden sich die Männer jeweils auf einer Normalstation und seien laut Auskunft der Klinik auf dem Weg der Besserung.
Routinemäßige Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft hat wie üblich bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung des Beifahrers gegen den Lenker eingeleitet. Da am Unfallort kein Alkotest durchgeführt werden konnte, werde der Gerichtsmediziner das im Krankenhaus abgenommene Blut untersuchen, so die Staatsanwaltschaftssprecherin.
Der Kfz-Sachverständige erhielt den Auftrag zu klären, ob beziehungsweise warum der Kran auf der Ladefläche des Lkw nicht vollständig eingefahren war und dieser daher die Brücke rammte. Die Frage, ob der Fußgängerübergang dem Aufprall hätte standhalten müssen, ist Gegenstand des dritten Gutachtens. Die Sachverständigen haben laut Staatsanwaltschaft drei Monate Zeit für ihre Ausführungen.
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