Sie verlor nach einer falschen Krebsdiagnose ihre Gebärmutter und jede Chance auf eigene Kinder. Jetzt gibt es im Fall einer Oberösterreicherin (30) eine überraschende Wende: Das Kepler-Uniklinikum Linz übernimmt die Verantwortung und legt der Patientin ein weitreichendes Angebot vor. Ihr Anwalt will das Angebot nun prüfen.
Vor gut einem Jahr begann für die heute 30-Jährige der Albtraum ihres Lebens. Nach einer Fehlgeburt wurde am Kepler Universitätsklinikum (KUK) in der hauseigenen Pathologie eine Gewebeprobe untersucht – mit einem folgenschweren Ergebnis: Ärzte diagnostizierten einen hochaggressiven Tumor und erklärten der jungen Frau, für eine Zweitmeinung bleibe keine Zeit.
Bestätigt wurde der Verdacht aus dem Klinikum in Linz auch von der Pathologie der Medizin-Universität in Graz. In einem interdisziplinären Tumorboard, das auch eine bildgebende Diagnose zur Verfügung hatte, wurde entschieden: „Es muss sofort operiert werden.“
Jetzt ist klar: Gewebeprobe vor Untersuchung in Klinik kontaminiert
Anfang August 2025 wurden ihr die Gebärmutter, beide Eileiter und ein Eierstock entfernt. Erst Wochen später erfuhr die 30-Jährige, dass sie nie Krebs gehabt hatte. Die ursprüngliche Gewebeprobe war kontaminiert gewesen, für den irreversiblen Eingriff hatte es keinen medizinischen Grund gegeben.
„Sie haben mich lebenslang beschädigt. Ich bin keine Zahl. Ich bin ein Mensch“, sagte die Oberösterreicherin im Interview mit der „Krone“. Sie habe eigenen Angaben nach monatelang in der Angst gelebt, bald sterben zu müssen: „Ich bin fast zwei Monate lang jeden Morgen aufgewacht – und habe geglaubt, ich werde sterben.“ Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, gescheiterte Vergleichsgespräche und die Vorbereitung eines Gerichtsprozesses.
Es tut dem Kepler Klinikum außerordentlich leid, dass es zu dieser Falschbefundung gekommen ist und dass die Patientin auch diese Folgen hat.

Prof. Meinhard Lukas, Kepler-Universitätsklinikum Linz
Bild: Markus Wenzel
Jetzt könnte Bewegung in die festgefahrene rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kepler Universitätsklinikum und der geschädigten Patientin kommen: Das Linzer Spital erkennt die Haftung „dem Grunde nach“ an. Damit muss in einem möglichen Gerichtsverfahren nicht mehr geklärt werden, ob die fatale Fehldiagnose auf einen Fehler des Klinikums oder auf einen schicksalhaften Verlauf zurückzuführen ist. Über diesen zentralen Punkt soll die 30-Jährige nach dem Willen der Klinik nicht mehr streiten müssen.
Der neue Geschäftsführer und oberste Chef des Kepler-Uniklinikums, Professor Meinhard Lukas, sagte in einem Gespräch mit der „Krone“ am Dienstagvormittag: „Wir wollen einfach, dass die Patientin sich nicht mit dieser Frage konfrontieren muss.“ Und weiter: „Das Kepler Klinikum übernimmt in dieser Form die Verantwortung.“
Die Patientin muss sich nicht mehr damit auseinandersetzen: Ist auf unserer Seite ein vorwerfbarer Fehler passiert oder ist es ein schicksalhafter Verlauf?
Klinik-Chef Prof. Meinhard Lukas
Für den Spitalsmanager ist klar, dass der Fehler in seinem eigenen Haus passiert war, auch wenn es lange vor seinem Amtsantritt war. Lukas wörtlich: „Es ist klar, es war ein falscher Befund. Es ist klar, dass das die Ursache war, dass die Gebärmutter entfernt worden ist. Sie wäre nicht entfernt worden, wenn der Befund nicht fehlerhaft gewesen wäre.“
13. Juni 2025: Nach einer Fehlgeburt wird bei der damals 29-Jährigen am Kepler Universitätsklinikum eine Ausschabung der Gebärmutter durchgeführt. Das entnommene Gewebe wird untersucht.
24. Juli 2025: Ärzte teilen der Frau mit, in der Gewebeprobe sei ein hochaggressiver Tumor entdeckt worden. Für eine Zweitmeinung bleibe keine Zeit.
5. August 2025: Gebärmutter, beide Eileiter und ein Eierstock werden entfernt. Einen Tag später wird die Patientin mit einer Krebsdiagnose entlassen.
21. August 2025: Laut Krankenakte liegt intern bereits der endgültige Befund vor: Im entfernten Gewebe findet sich kein Tumor.
16. September 2025: Die Patientin erfährt, dass sie nie an Krebs erkrankt war. Ursache war eine kontaminierte Gewebeprobe.
Oktober 2025: Der Anwalt erhält die Krankenakte. Daraus geht hervor, dass die ursprüngliche Gewebeprobe mit jener eines anderen Patienten kontaminiert worden war.
Jänner 2026: Die „Krone“ macht den Fall öffentlich. Das Kepler Universitätsklinikum kündigt ein externes Gutachten an.
Februar 2026: Die Staatsanwaltschaft Linz nimmt Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung auf.
Mai 2026: Das Klinikum überweist der Patientin 70.000 Euro. Vergleichsgespräche scheitern.
Juni 2026: Der neue KUK-Geschäftsführer Meinhard Lukas erkennt die Haftung dem Grunde nach an. Die Patientin soll dadurch einen langwierigen Prozess über die Schuldfrage erspart bekommen.
Bereits im Mai hatte das Kepler-Universitätsklinikum der 30-Jährigen 70.000 Euro überwiesen. Diese Zahlung bleibt aufrecht und ist Teil des Schadenersatzes. Damit soll die Angelegenheit aus Sicht der Klinik aber nicht abgeschlossen sein – was auch daran liegt, dass der Anwalt der Frau, Rainer Hable, diesen Vergleich abgelehnt hat – die „Krone“ berichtete.
Um zu klären, welche Ansprüche der Frau darüber hinaus zustehen, schlägt das Spital vor, einen gemeinsam ausgewählten, gerichtlich beeideten Sachverständigen einzusetzen. Das Uniklinikum hat drei Sachverständige vorgeschlagen, akzeptiert in Abstimmung aber auch einen Kandidaten des Anwalts. Das Gutachten soll jedenfalls die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung bilden. „Die Kosten für die Expertise übernimmt das Klinikum“, sagt KUK-Chef Meinhard Lukas.
Besonders weitreichend ist ein weiterer Punkt des Angebots: Das Klinikum will nicht nur für die heute bekannten Folgen des fatalen Eingriffs einstehen. Auch wenn der 30-Jährigen erst in den kommenden Jahren weitere gesundheitliche, psychische oder finanzielle Nachteile entstehen, sollen diese vom Haftungsanerkenntnis umfasst sein. Kommt es dennoch zu keiner Einigung, müsste vor Gericht nur noch geklärt werden, wie hoch der Schadenersatz ausfällt. „Nicht mehr, ob das Spital grundsätzlich für die Folgen der Operation haftet“, erklärt Lukas, der selbst einer der renommiertesten Juristen des Landes ist und den Fall zur Chefsache erklärt hat.
Es müssen alle Fakten auf den Tisch, damit klar ist, was passiert ist. Es muss sichergestellt werden, dass so etwas nie wieder einer anderen Frau passiert.

Dr. Rainer Hable, Anwalt des Opfers
Bild: Markus Wenzel
Wie reagieren das Opfer und ihr Anwalt auf dieses Angebot?
Rainer Hable, der Rechtsvertreter der jungen Frau, hat am Dienstag das Angebot des Anwalts des Kepler-Universitätsklinikums erhalten. Er möchte sich jetzt in aller Ruhe mit seiner Mandantin besprechen, sich inhaltlich aber noch nicht äußern.
Im Gespräch mit der „Krone“ erklärt er: „Es müssen alle Fakten auf den Tisch, damit klar ist, was passiert ist. Vor allem muss sichergestellt werden, dass so etwas nie wieder einer anderen Frau passieren kann. Das war meiner Mandantin schon zu dem Zeitpunkt wichtig, als sie ihre Leidensgeschichte öffentlich gemacht hat. Sie hat in dem Moment nicht an sich gedacht, sondern an alle anderen Frauen.“
Unabhängig davon laufen die strafrechtlichen Ermittlungen weiter
Die Staatsanwaltschaft Linz führt nach wie vor ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Das Haftungsanerkenntnis des Klinikums ändert daran nichts, da es ausschließlich die zivilrechtliche Seite des Falls betrifft.
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