Spiele, E-Books & Co

Schikanen beim Weiterverkauf von Downloads

Web
06.12.2013 12:20
Computerspiele, Bücher, Musik oder Filme zählen gerade zu Weihnachten zu den Top-Sellern. Immer öfter landen dabei Downloads oder E-Books unterm Christbaum. Die Unterhaltungsindustrie zwingt die Nutzer aber oft, die Inhalte an ein Konto zu knüpfen - und verhindert damit das Verleihen oder Verkaufen von gebrauchter Software auf eBay und Co. Das sei rechtens, sagt ein Rechtsexperte. Ärgerlich für den Kunden ist es trotzdem.

Wenn zu Weihnachten Spiele, Apps, Songs, Filme oder Bücher zum Download geschenkt werden, ist ein privater Verkauf oft nicht möglich. Der Grund: Der milliardenschweren Entertainment-Branche ist der private Weiterverkauf ein Dorn im Auge. Mit technischen Schranken - etwa einer Account-Bindung oder Installationscodes, die nur einmal verwendet werden können - versuchen die Produzenten zu verhindern, dass "secondhand" weiterverkauft wird.

Ziel ist es, den Gebrauchtmarkt auszuschalten. Jedes Spiel, jedes E-Book oder jeder heruntergeladene Film soll neu gekauft werden. Die Konsumenten sollen keine Möglichkeit haben, ihre erworbenen Produkte privat weiterzuverkaufen.

Der deutsche IT-Branchenverband Bitkom verweist in diesem Zusammenhang auf ein Positionspapier zum Urheberrecht. Darin heißt es, "die Weiterübertragung digitaler Güter muss im Einklang mit den berechtigten Interessen des Rechteinhabers stehen". Und zur Frage der Account-Bindung betont Bitkom, "die Entscheidung, sein Werk wirksam technisch zu schützen, obliegt dem Rechteinhaber".

Pro Spiel, E-Film oder E-Book geht es zwar oft nur um einen niedrigen Eurobetrag, für die Unterhaltungsindustrie ist das Aushebeln des Gebrauchtmarktes aber ein Milliardengeschäft. Genaue Zahlen gibt es nicht. Schätzungen der Branche gehen von bis zu zwei Milliarden Dollar (rund 1,5 Milliarden Euro) jährlich aus. Zum Vergleich: Das wäre ein Zehntel des weltweiten Umsatzes der gesamten Videospieleindustrie.

Mietsoftware als Ausweg
Das Thema betrifft aber auch Firmensoftware. So hat vor Kurzem ein deutsches Gericht entschieden, dass SAP den Handel mit gebrauchter Software nicht verbieten darf. Die Softwarebranche hat aber bereits einen Ausweg gefunden: Das Zauberwort lautet "Software as a Service", darunter versteht man Mietsoftware. Es werden also keine Lizenzen mehr verkauft, sondern ein Programm nur vermietet.

Technische Weiterverkaufssperre erlaubt
Rein rechtlich habe jeder Käufer ein Weiterverkaufsrecht, erklärte der Wiener Internetexperte und Rechtsanwalt Alexander Koukal. In einem Urteil gegen den US-Softwareriesen Oracle hat der Europäische Gerichtshof den Handel mit Gebrauchtsoftware ohne Zustimmung der Industrie erlaubt. Allerdings sei es auch rechtens, dass ein solcher Weiterverkauf technisch verhindert wird.

Als richtungsweisend gilt ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs zum Spieleklassiker "Half Life 2". Die Höchstrichter entschieden, dass das Verbreitungsrecht nicht berührt wird, wenn das Computerspiel so programmiert ist, dass es faktisch nicht als gebraucht weiterverkauft werden kann.

Branche zum Umdenken bringen
Konsumentenschützer empfehlen daher, beim Einkauf oder Download auf die Nutzungsbedingungen zu achten und in erster Linie Computerspiele oder E-Books zu kaufen, wo die Nutzungsbedingungen weniger streng sind. Nur so könne man die Branche zum Umdenken bringen, hofft man. Bei einzelnen Computerspielen haben die Hersteller mit allzu rigorosen Nutzungsbedingungen bereits den Zorn der User auf sich gezogen. Die Folge: Die Spiele floppten.

Bei E-Books kommt mittlerweile der Onlinehändler Amazon seinen Kunden entgegen: In den USA können Kindle-Nutzer ihre elektronischen Bücher bis zu 14 Tage lang an Freunde verleihen. Und bei Apples iTunes darf die gekaufte Musik zumindest an bis zu fünf Computer übertragen werden, auch das Brennen auf eine CD ist laut Apple-Homepage möglich.

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