„Die Russen haben Raketen, aber keine Internetverbindung mit Österreich“, ist ein Gerichtskiebitz in Klagenfurt verwundert. Denn hier soll ein 24 Jahre alter Mordfall aus Russland geklärt werden – allerdings ohne Unterstützung aus Moskau, denn die dortige Justiz ist außerstande, eine Videoschaltung aufzubauen.
Dass dieser Fall vor Kärntner Geschworenen landet, sollte justizintern in Österreich dringend nochmals geprüft werden: Ein heute 45-jähriger unbescholtener Tschetschene, der mit seinen sechs Kindern und einer krebskranken Frau in Villach lebt, musste aufgrund von Vorwürfen aus Russland auf die Anklagebank. Er soll vor 24 Jahren östlich des Urals bei einer Kneipenschlägerei einen Mann erstochen haben. Beweise gibt es dafür keine – nur einen mageren Haftbefehl aus Russland und Zeugenaussagen, die sich aus der Ferne natürlich nicht überprüfen lassen.
Auch Rechtshilfeersuchen des Klagenfurter Richters Christian Liebhauser-Karl, um den Fall im Sinne einer Wahrheitsfindung zu klären, scheiterten – Videokonferenzen mit einem russischen Gericht seien „technisch nicht möglich“, wird von einem IT-Profi versichert.
Das Urteil für den Angeklagten konnte also nur so ausfallen, wie es Verteidiger Hans Gradischnig forderte: Freispruch – allerdings noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwältin Doris Kügler, die einzig aus russischen Akten zitieren konnte, keine Erklärung abgegeben hat.
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