Ermittlungen laufen

Fahrradhersteller schränken Onlinehandel ein

Web
15.07.2013 09:06
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat Ermittlungen gegen mehrere namhafte Fahrradhersteller eingeleitet. Um die Gefahr eines Preiskampfes im Internet zu bannen, sollen sie den Händlern vorschreiben, ihre Fahrräder online nicht unter dem unverbindlichen Verkaufspreis anzubieten. Während KTM sich bislang nicht zu dem Vorwurf äußerte, bestätigte Giant, dass im Internet "nicht unter UVP verkauft oder angeboten" werden dürfe. Andere Hersteller sprechen von "selektivem Vertrieb".

Bei der Wettbewerbsbehörde läuten die Alarmglocken. "Wir haben dazu bereits Ermittlungen aufgenommen. Untersucht wird in Richtung vertikale Preisbindungen", sagte die Pressesprecherin der Bundeswettbewerbsbehörde, Veronika Haubner. "Vertikale Preisbindungen liegen vor, wenn Produzenten mit ihren Händlern das Preisniveau abstimmen, das die Händler von ihren Kunden verlangen sollen."

Vorgegebene Mindestpreise und Preisvereinbarungen für den Weiterverkauf sind in Österreich verboten, weil sie den preislichen Wettbewerb beschränken und ein höheres Preisniveau bewirken, heißt es auf der Website der Behörde. Laut Haubner gab es in der jüngsten Vergangenheit ähnliche Fälle in der Elektronik- und Lebensmittelbranche.

Auslöser der Ermittlungen war ein Satz auf der Website eines österreichischen Onlinehändlers: "Laut Vertriebsrichtlinien müssen wir die Fahrräder mit UVP in unserem Webshop anpreisen. Bitte besuchen Sie unsere Filialen oder mailen Sie uns Ihre Telefonnummer für ein individuelles Preisangebot", hieß es dort. Angeführt wurden Räder der Marken KTM, Giant, Scott, Haibike, Mondraker, Kuota, Lapierre und Kona sowie Puch. Der Geschäftsführer des Webshops wollte die Vertriebsrichtlinie nicht kommentieren. Seine tatsächlichen Preise lagen jedoch merklich unter dem online angegebenen Listenpreis.

"Sinnvoller Preisvergleich nicht möglich"
Wenn Fahrräder im Internet zum Einheitspreis angeboten werden müssen, ist ein sinnvoller Preisvergleich nicht möglich, lautet die Kritik des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer. Auch der Wettbewerb sei dadurch massiv eingeschränkt. Das ist bereits einigen Konsumenten aufgefallen. In einem Forum schreibt ein potenzieller Fahrradkäufer: "Wollte mir ein Fahrrad der Marke Cube kaufen. Seltsamerweise kostet das gewünschte Modell in jedem Shop, auf jeder Plattform auf den Cent gleich viel."

UVP-Zwang "zum Schutz der Verkaufsaktivitäten"
Der oberösterreichischen Fahrradhersteller KTM hat dazu bisher keine Stellungnahme abgegeben. Bei Giant bestätigte Hannes Klocker vom Österreich-Vertrieb der taiwanesischen Fahrradmarke allerdings den UVP-Zwang im Internet - "zum Schutz der Verkaufsaktivitäten aller Giant-Händler", wie es im Konditionenblatt des Herstellers, das im Normalfall in der Hauptsaison bis Ende August gilt, heißt. Demnach darf "aktuelle Ware nicht über Internetauktionen unter UVP verkauft oder angeboten werden". Wenn ein Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, "dann können wir eine weitere Belieferung blockieren", so Klocker.

Keine Fahrräder neben Kochtöpfen
Hans Holzinger, Geschäftsführer von Scott Österreich und Deutschland, hingegen betont, dass der Satz, wonach die Räder online mit dem UVP angepriesen werden müssen, falsch sei. "Das dürfen und machen wir nicht", stellte er klar. Sehr wohl gebe es bei Scott aber einen "selektiven Vertrieb". Scott-Händler müssten etwa Ladenfläche und Öffnungszeiten haben. Damit könne man reine Onlinehändler wie Amazon ausschließen. Der Grund: "Wir wollen nicht, dass unsere Fahrräder neben Kochtöpfen verkauft werden", so Holzinger.

Bei der Marke Puch, die ihre Wurzeln in Graz hat und seit 1997 zum schwedischen Fahrradkonzern Cycleurope gehört, betont man, dass es "keine Einschränkungen der Händler" gibt. Eine Sprecherin mutmaßte, dass der besagte Onlinehändler wohl auf "Nummer sicher" gehen wolle, um keine Verstöße gegen die Vertriebsrichtlinien zu riskieren. Puch mache keinen Unterschied zwischen herkömmlichem Verkauf und Onlinehandel.

Ermittlungen gegen Sportartikelhersteller in Deutschland
In Deutschland ermitteln die Wettbewerbsbehörden aktuell wegen eines ähnlichen Themas: Die großen Sportartikelhersteller Adidas, Deuter, Löwa, Mammut und Asics verbieten den Verkauf ihrer Marken im Internet. Adidas praktiziert das schon länger und ist damit ins Visier des deutschen Bundeskartellamtes geraten. Die Behörde prüft, ob die Vertriebsbestimmungen des Konzerns den Onlinehandel beschränken.

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