Immer öfter wird bei Gerichtsprozessen nicht Deutsch gesprochen, es werden Dolmetscher gebraucht. Das Recht darauf ist in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Die „OÖ-Krone“ weiß, welche Auswirkungen das auf Verfahren hat, welche Sprachen gefragt sind bzw. wer die Kosten für die Übersetzungshilfe trägt.
Ein Beschuldigter kann die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichtes nicht versteht oder sich nicht in dieser ausdrücken kann. Das besagt Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention.
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