Urteil gegen Hacker

15-Jähriger zu 6 Jahren Internet-Entzug verurteilt

Web
03.12.2012 12:57
In den Vereinigten Staaten wurde ein 15-jähriger Hacker, dem unter anderem eine Attacke auf Server von Twitter angelastet wird, zu einem sechsjährigen Internetentzug verurteilt. Erst wenn er 21 ist, endet seine Probezeit und er darf das World Wide Web wieder nutzen. Für den 15-Jährigen, der beinahe seine gesamte Freizeit im Internet verbracht hat, kommt das Urteil einem Schlag ins Gesicht gleich. Es darf bezweifelt werden, dass er sich an das Internet-Verbot hält.

Begonnen hatte der Online-Krimi um den 15-jährigen Hacker im Sommer, als die Twitter-Server für einige Zeit nicht erreichbar waren. Schnell machten Gerüchte die Runde, dass die Website durch eine gezielte DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) aus dem Internet gefegt worden war. Bei solchen Attacken wird eine Homepage mit so vielen Anfragen überflutet, bis sie unter der Last zusammenbricht. Recht schnell bekannte sich das Hacker-Kollektiv "UGNazi" zu den Attacken, hinter dem der 15-Jährige steckte.

Jugendlicher Unruhestifter hackte auch CIA-Website
Berichten des IT-Blogs "Gizmodo" zufolge war es für den 15-jährigen Hacker, der sich im Internet hinter dem Pseudonym "Cosmo" verbarg, ein Spiel, Websites zu hacken. Er sei nur ein jugendlicher Unruhestifter, dessen Hobby es war, Websites vom Netz zu nehmen, so der Blog. Neben Twitter sollen auch die Internetseiten des US-Geheimdienstes CIA und die Hacker-Plattform "4chan" vom Hacker-Kollektiv "UGNazi" vorübergehend vom Netz genommen worden sein.

Auch, wenn die Motivation des 15-Jährigen möglicherweise nur jugendliches Unruhestiften war, so handelte es sich bei den von ihm verübten Hacks doch um ausgewachsene Verbrechen. Es dauerte nicht lange, bis ihm die Behörden im Sommer wegen eines Kreditkartenbetrugs auf die Schliche kamen. Die Internetseite seiner "UGNazi"-Crew wurde vom FBI beschlagnahmt, "Cosmo" selbst flog von der Schule und musste seinen Laptop abgeben. Für den Jugendlichen begann eine Zeit, in der er zu Prozessterminen statt in der Schule erscheinen musste.

Urteil: Internet- und Computerverbot für sechs Jahre
Mittlerweile hat das Gericht ein Urteil gefällt: Der 15-Jährige darf in den nächsten sechs Jahren das Internet nur nach Rücksprache mit seinem Bewährungshelfer nutzen, und auch dann nur für schulische Zwecke und unter Aufsicht. Der Besitz eines Computers ist dem Teenager verboten. Außerdem muss er all seine Online-Accounts abgeben und eine Liste an Geräten anlegen, zu denen er Zugang hat und mit denen er online gehen könnte.

Bekannte des 15-Jährigen glauben nicht, dass er die Strafe durchhält. "Das schafft er keine sechs Jahre", sagt ein Hacker, der "Cosmo" kennt, zum IT-Blog. Die Einschätzung ist realistisch: Der junge Hacker verletzte seine Bewährungsauflagen bereits in dem Moment, als er via Skype Kontakt zum Redakteur des IT-Blogs aufnahm, der über das Urteil berichtete.

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