Wegweisend

Filesharing-Urteil: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Web
16.11.2012 12:47
Über 5.000 Euro Schadensersatz hätte in Deutschland der Vater eines 13-Jährigen zahlen sollen, weil sein Sohn illegal Musik heruntergeladen hatte. Der Mann, bei dem im Zuge des Verfahrens eine Hausdurchsuchung stattfand, wollte nicht zahlen und zog vor Gericht. Nach jahrelangem Hin und Her entschied nun der Bundesgerichtshof – im Gegensatz zu den Landesgerichten – zugunsten des Vaters. Dieser habe vom Tun seiner Kinder nichts wissen können und könne deshalb auch nicht belangt werden. Einem heimischen Experten zufolge würde die Entscheidung in Österreich ähnlich ausfallen.

Das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Eltern haften nicht für Online-Vergehen ihrer Kinder, wenn sie ihre Sprösslinge zuvor darüber belehrt haben, was im Internet rechtens ist und was nicht. Eltern seien nicht dazu verpflichtet, das Tun ihrer Kinder im Internet zu beobachten, den Computer ihrer Nachkommen regelmäßig zu durchsuchen oder ihnen gar den Zugang zum Internet zu blockieren. Zu solchen Maßnahmen seien sie aber erst verpflichtet, wenn sie konkrete Hinweise auf die Rechtsverletzung ihres Kindes entdecken.

Urteil würde auch in Österreich ähnlich ausfallen
Eindeutige Urteile wie jenes des Bundesgerichts in Karlsruhe fehlen in Österreich derzeit noch. "Grundsätzlich haben Eltern natürlich eine gewisse Aufsichtspflicht. Wenn diese verletzt wird, können Vergehen des Kindes auch schadensersatzpflichtig werden", sagt der auf Urheber- und Internetrecht spezialisierte Jurist Harald Karl im Gespräch mit krone.at. In Österreich sei allerdings auch zu bedenken, dass Downloads ohne gleichzeitigen Upload keine strafbare Handlung darstellen. 

Die Aufsichtspflicht definiert der Experte ähnlich wie der deutsche Bundesgerichtshof: "Man sollte das Kind nicht völlig unbeaufsichtigt lassen und gelegentlich nachschauen", so Karl. Bemerken Eltern dabei, dass die Kinder etwas herunterladen, müssen sie einschreiten. Bemerken die Eltern nichts und erhalten trotzdem Post, weil ihre Kinder beispielsweise durch Torrent-Downloads, bei denen gleichzeitig hoch- und runtergeladen wird, gegen das Urheberrecht verstoßen haben, so hätten sie dem Experten zufolge normalerweise nichts zu befürchten. Die Eltern konnten nichts vom Tun ihres Kindes wissen und das Kind kann nicht belangt werden.

Deutschland: PC bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt
Im konkreten Fall hatten mehrere Musikfirmen den Vater dreier Kinder im Alter zwischen 13 und 19 Jahren in einer Abmahnung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von insgesamt 5.380 Euro Abmahngebühr und Schadensersatz aufgefordert, berichtet das IT-Portal "heise". Die Verzichtserklärung unterschrieb er, die Zahlung hingegen verweigerte er. Daraufhin klagten die Musikfirmen beim zuständigen Landesgericht in Köln.

Es folgte eine Hausdurchsuchung bei der Familie, im Zuge derer der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt wurde. Auf dem Computer fanden die Beamten die Filesharing-Tools Morpheus und Bearshare sowie insgesamt 1.147 heruntergeladene Musikstücke vor. Der Sohn später: "Ich wusste nicht, dass das so schlimm ist. Ich konnte mir auch gar nicht vorstellen, erwischt zu werden."

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