Die Idee sei ihm im Vorjahr gekommen, nachdem ihm jemand im Internet erzählt hatte, dass sich dort viele Kinderschänder herumtreiben würden. Laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer wollte er den Umstand für sich nützen, denn der Oststeirer ist hoch verschuldet. Daher habe er sich im Chat als "15-jährige Lena" ausgegeben.
Zwei Männer mittleren Alters fielen auf den 41-Jährigen herein und ließen sich auf sexuellen Schriftverkehr per Internet und SMS mit ihm ein. Auch Fotos wurden ausgetauscht, wobei der Angeklagte auf fremde Bilder zurückgriff. "Sie schickten mir intime Fotos und wollten Sex mit mir", so der Steirer. Nach österreichischem Recht ist dies ab dem 14. Lebensjahr prinzipiell nicht strafbar.
Angeklagter wollte 5.000 Euro von seinen Opfern
Als er den Opfern laut Staatsanwalt genug peinliche Informationen entlockt hatte, lüftete er sein Geheimnis und verlangte von den Männern jeweils 5.000 Euro. Zur Überweisung kam es in beiden Fällen jedoch nicht: Die Männer erstatteten im Jänner Anzeige. Ende Mai wurde der Beschuldigte anhand seiner Handynummer ausgeforscht und verhaftet. Dass er das Geld, wie von der Verteidigung behauptet, einer karitativen Einrichtung spenden wollte, glaubten Staatsanwalt Winklhofer und auch Richter Karl Buchgraber nicht.
Steirer vor Gericht geständig
Der einschlägig Vorbestrafte gestand vor Gericht auch seine Alkoholabhängigkeit und meinte, dass er die erpresserischen Handlungen stets schwer betrunken begangen habe. Er habe den Männern einen "Denkzettel" verpassen wollen. Winklhofer zeigte jedoch kein Verständnis: "Was ist so schwer daran, zum Arzt zu gehen und um eine Entwöhnung anzusuchen? Sie sind nicht so arm, Sie sind ziemlich raffiniert. Dass Sie als großer Moralist auftreten, gefällt mir nicht."
Zur Erpressung kamen auch noch gefährliche Drohungen. Einer der Erpressten sagte vor Gericht, dass der Angeklagte mit einem Kopfschuss gedroht habe, wenn er das Geld nicht überweise: "Ich hatte Angst." Er bekam 100 Euro Schadensersatz zugesprochen.
"Vielleicht letzte Chance"
Die Schöffen verurteilten den Oststeirer zu drei Jahren Haft. "Die Strafe ist ein Geschenk und relativ mild. Sie sollten die vielleicht letzte Chance nützen", so Buchgraber zum 41-Jährigen. Der nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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