Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Neue Regeln wurden auch für Säfte und Marmeladen festgesetzt.
Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt.
Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Statt der bisherigen pauschalen Angabe „EU-Honig“ oder „Nicht-EU Honig“ soll künftig genaue Prozentangaben der Herkunftsländer des Honigs auf dem Etikett angeben werden.
„Damit bremsen wir die Honigfälscher“
„Damit bremsen wir die Honigfälscher, die bisher ihre Geschäfte auf Kosten unserer Imker gemacht haben“, so Alexander Bernhuber, Chefverhandler des Europäischen Parlaments für die Frühstückrichtlinie.
Bei einer Untersuchung der Europäischen Kommission waren von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern. Fast 40 Prozent der Importe kommen aus China, und nicht selten ist der importierte Honig gestreckt mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben und Farbstoff.
Neue Regeln auch für Marmeladen und Säfte
Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Marmelade müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
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