Der Staubsaugerhersteller Dyson hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen am Donnerstag eine Klage des Unternehmens gegen die EU-Kommission auf knapp 176 Millionen Euro Schadenersatz ab.
Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen.
Der britische Hersteller, der beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt und forderte 176 Millionen Euro Schadenersatz. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.
Rechtsirrtum entschuldbar
Dyson gewann zwar den Prozess, bekam aber vom EU-Gericht anschließend keinen Schadenersatz zugesprochen. Dagegen wehrte sich der Staubsaugerhersteller vor dem EuGH, der die Klage am Donnerstag nun allerdings abwies.
Der Verstoß der EU-Kommission beruhe auf einem Rechtsirrtum, der angesichts der technischen Komplexität entschuldbar sei, entschieden die Richter.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.