Als sich der Oberste Gerichtshof vor einigen Monaten an den Verfassungsgerichtshof wandte, weil er ein Gesetz für diskriminierend gegenüber Österreichern hielt, galt die Reparatur der Bestimmung als „g‘mahte Wiesn“. Doch nun ist alles ganz anders gekommen und sorgt für Unmut bei Tausenden Betroffenen!
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Oder doch nicht? In Kärnten wurde vor zwei Jahren ein Gesetz beschlossen, das zwischen Einheimischen und Ausländern unterscheidet. Auch einige Höchstrichter sahen darin eine klare Diskriminierung und schalteten darum den Verfassungsgerichtshof ein, um Unklarheiten zu beseitigen. Mit dem Ausgang nun hat allerdings wohl niemand gerechnet.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.