Es sind grauenhafte Vorwürfe, die einem 47-jährigen Österreicher am Mittwoch im Wiener Landesgericht zur Last gelegt wurden. Der Staatsanwaltschaft liegen verstörende Details vor. Ein damals siebenjähriges Mädchen hatte mit ihrer Schwester öfters bei einem Freund der Mutter übernachtet. Dabei wurde das Kind sexuell missbraucht.
Es ist mucksmäuschenstill im Saal 101, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest. Schöffen nehmen mit gesenkten Köpfen Platz, den Zusehern fehlen die Worte. Dem Wiener – er ist im Verkauf tätig – werden gleich mehrere Vergehen vorgeworfen: Das Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung, sexueller Missbrauch und der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
Angeklagter war guter Freund
Zu den Verbrechen war es zwischen 2022 und 2024 gekommen. Das Opfer war damals zwischen fünf und sieben Jahren alt. Weil er mit der Mutter des Mädchens ein langjähriges freundschaftliches Verhältnis pflegte, kam es gelegentlich vor, dass er an den Wochenenden – gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin – die Betreuung der Töchter übernahm. Die Kinder hätten Freude daran gehabt – erklärt die Mutter – seien dort gerne zu Besuch gewesen. Bis zu einem Tag im Jahr 2024 ...
Kind schilderte verstörende Details
Lange Zeit hatte das kleine Kind geschwiegen. „Es wurde mir verboten, der Mama etwas zu sagen“, gibt die Mutter die Worte ihrer Tochter vor dem Schöffengericht wieder. Ihr kleines Mädchen hätte ihr plötzlich von verstörenden Details erzählt, Handlungen, die der 47-Jährige an ihr vorgenommen hätte. Die Mutter bricht in Tränen aus: „Das kann eine Siebenjährige noch nicht wissen“. Auch Chatverläufe, in denen die Frau den Bekannten mit den Vorfällen konfrontiert, belasten den 47-Jährigen schwer. „Ich weiß. Ich fühle mich eh schlecht deswegen“, entgegnete er ihr. Dennoch weist er alle Anschuldigungen von sich. „Nur Gute Nacht Busserln“ soll es gegeben haben.
Ich fühle mich eh schlecht deswegen.
Erklärt der Angeklagte (47) in den Chatverläufen.
Zudem liegen der Staatsanwaltschaft Wien anzügliche Fotos des kleinen Mädchens vor. Wie es zu den Aufnahmen gekommen ist, will der 47-Jährige allerdings nicht wissen: „Ich kann mich an diesen Tag nicht erinnern.“ Seine neurologische Erkrankung Epilepsie soll schuld daran sein; aber er hätte die Aufnahmen sicher nicht gemacht. Seine Ex-Freundin ist sich allerdings sicher: „Seine Kamera ist sein Heiligtum“.
„Kann man keinem Kind einreden“
Wie es dem Mädchen heute geht, will der Richter von der Mutter wissen. „Sie redet nicht. Aber wir werden betreut. Ich habe die Befürchtung, dass die Folgen erst später kommen. Wenn sie alles versteht.“ 6000 Euro Schmerzensgeld fordert der Privatbeteiligte für das Kind, die von Richter Andreas Böhm zugesprochen werden.
Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. Der 47-Jährige bekommt zwei Jahre teilbedingt, davon muss er acht Monate in Haft. Böhm ist sich sicher, dass sich alles so zugetragen hat wie angeklagt: „Derartiges kann man keinem Kind einreden“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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