Entsprechen Rabatte bzw. Ermäßigungszusagen vor der Volksbefragung für einen neuen Windpark dem demokratischen Prinzip? Ob dieses Vorgehen unter ein Strafgesetz fällt, hat die FPÖ NÖ nun bei der Staatsanwaltschaft angefragt. Anlass war ein Fall in Sulz im Weinviertel. Eine Bürger-Energiegemeinschaft zeigt indes andere Wege auf.
Dass in Sulz eine Werbekampagne mit der Zusage günstigeren Stroms eine Volksbefragung für den neuen Windpark beeinflusst habe, stellt die FPÖ in den Raum. „Unberührte Natur kann man nicht kaufen“, begründet Energiesprecher Dieter Dorner seine nunmehrige Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Für den Landtagsabgeordneten sei dies ein unzulässiges Vorgehen, das erst gar nicht Schule machen sollte.
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