Mit Ende März ist die Frist für einen Antrag auf den Energiegutschein ausgelaufen. So gut gemeint diese und auch andere Beihilfen waren bzw. sind, so groß waren bzw. sind bei manchem Antragsteller die Hürden. Zweite Vornamen, Hausnummern, Stiegen - kleinste Details haben oft, für viele unverständlich, über den Erfolg entschieden. Wie im Fall eines 85-jährigen Niederösterreichers.
Leser Dieter B. hat es gleich doppelt getroffen. Sowohl sein Antrag auf den Energiegutschein des Bundes als auch die niederösterreichische Variante, der blau-gelbe Strompreisrabatt, wurden ohne Begründung abgelehnt. Zermürbt bat er schließlich die Ombudsfrau um Hilfe.
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