Die Abnahme und Versteigerung der Autos von Extremrasern sind schon lange keine Einzelfälle mehr. Doch für wie sinnvoll halten Sie diese Maßnahme? Welche Anpassungen der Regelung könnten Ihrer Meinung nach notwendig sein? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
Fährt ein Raser im Ortsgebiet 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell, darf er sich von seinem geliebten Gefährt verabschieden. Für Wiederholungstäter gelten niedrigere Schwellen.
In Oberösterreich wurden heuer bereits 17 Autos von Extremrasern beschlagnahmt. Im gesamten Jahr 2025 waren es hingegen nur zwanzig Fälle. Grund für die steigende Tendenz könnte sein, dass die Polizei mittlerweile vertrauter mit der Maßnahme ist.
Wie schätzen Sie den bisherigen Erfolg dieser Regelung ein? Wie stehen Sie dazu, dass Fahrzeuge in schweren Fällen dauerhaft eingezogen und versteigert werden können? Halten Sie die festgelegten km/h-Grenzen für angemessen oder zu streng? Welche zusätzlichen Maßnahmen wären Ihrer Meinung nach sinnvoll, um Raserei wirksam einzudämmen?
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