Klage gegen Pilz

Niederlage für Benkos Firmen vor dem Höchstgericht

Wirtschaft
27.01.2023 17:00

Die beiden Firmen Signa und Kika/Leiner sind mit ihrem Vorgehen gegen das Onlineportal Zackzack vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Konkret ging es dabei um Klagen gegen das Medium des Ex-Grünen-Abgeordneten Peter Pilz, durch dessen Berichterstattung den Klagsparteien enormer Schaden entstanden sein soll.

Kaufhaus-Jongleur René Benko wurde kürzlich im Prozess rund um den Ex-Grünen Christoph Chorherr freigesprochen. Doch nun erlitt der Tiroler, konkret seine Unternehmen Signa und Kika/Leiner, eine Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Es ging um eine außerordentliche Revision im Verfahren, das gegen ZackZack angestrengt worden war

Signa hatte behauptet, es sei aufgrund der beanstandeten Artikel zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen und zur Absage von Bewerbungsgesprächen gekommen. Doch ausreichend darlegen konnte man diese Thesen laut OGH nicht. Peter Zöchbauer, Vertreter der Klägerseite, hatte mit einer Fehlbeurteilung argumentiert, die aus Gründen der „Rechtssicherheit“ durch den OGH aufzugreifen sei. Das Höchstgericht jedoch sieht einen Einzelfall und keine erhebliche Rechtsfrage. Letztere wäre Voraussetzung gewesen für eine inhaltliche Beurteilung des OGH.

Berichte über Chats aus Schmid-Handy
Hintergrund: ZackZack hatte im Juli 2021 Chats aus dem Handy von Thomas Schmid (ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium) publiziert. Dabei ging es um eine mögliche Intervention zugunsten von René Benkos Signa und Kika/Leiner. Dies zog ein Medienecho und eine Millionenklage nach sich.

Signa und Kika/Leiner wollten, dass ZackZack in all jenen Medien Inserate schaltet, die die Berichte dazu veröffentlicht hatten. Hätte das OLG der „Einschüchterungsklage“  stattgegeben, wäre das laut ZackZack-Anwalt Johannes Zink ein erheblicher Schlag gegen die Pressefreiheit gewesen - und das finanzielle Aus für das Medium des Expolitikers Peter Pilz.

Keine „Mangelhaftigkeit“ oder „Faktenwidrigkeit“
ZackZack gewann in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG). Einzelne Aspekte der Texte mussten zwar widerrufen werden, doch die entscheidenden Begehren der Kläger wurden rechtskräftig zurückgewiesen. Die Kläger legten außerordentliche Revision ein. Laut jüngstem OGH-Beschluss lägen jedoch die von Signa und Kika/Leiner behauptete „Aktenwidrigkeit“ und „Mangelhaftigkeit“ des Berufungsverfahrens nicht vor.

Johannes Zink sieht im OGH-Beschluss die Bestätigung einer „Leitentscheidung für den österreichischen Medienmarkt“, denn Medienhäuser würden auch künftig lediglich für die eigenen Recherchen und Texte Verantwortung tragen. Der Signa-Wunsch, auch für Zitate in anderen Medien aufkommen und erhebliche Summen für dortige Inserate zahlen zu müssen, sei somit gescheitert.

Pilz: „Ging um zwei Jahresumsätze“
ZackZack-Chef Peter Pilz ist erleichtert: „Es ging um zwei Millionen. Das sind zwei Jahresumsätze. Das war für uns eine Existenzfrage. Umso glücklicher bin ich mit dem Urteil des Höchstgerichts. Das ist auch ein Erfolg für den Rechtsstaat und die Medienfreiheit.“ Ein wenig Schadenfreude kann sich der Streitlustige nicht verkneifen: „Diese Klagen sind in die Benko-Hose gegangen.“

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