32-Jähriger verurteilt

Ein Monat Krankenstand nach brutalem Faustschlag

Burgenland
31.08.2026 16:52

Schauplatz Jennersdorf im Südburgenland: Das Opfer (63) saß einfach nur da, aß Kebab und schaute ins Narrenkastl. Der Täter, halb so alt, mutmaßte, dass der Türke seine Ehefrau anstarren würde, und schlug ihn nieder. Fast wäre am Montag in Eisenstadt wegen Totschlags verhandelt worden. 

Zwischen der ersten Hauptverhandlung am 11. August und der zweiten am Montag ist dem Angeklagten endlich der Grund eingefallen, warum er einen Mann in Jennersdorf niedergeschlagen hat: „Er und sein Sitznachbar haben eine obszöne Geste in Richtung meiner Frau gemacht – den rechten Zeigefinger in die halb geöffnete Faust der linken Hand gesteckt. Und rein und raus. Das hat mich sehr geärgert.“

Vor drei Wochen hatte der 32-Jährige seine Entgleisung noch mit „weil er respektlos gegafft hat“ rechtfertigen wollen.

Mit dem Hinterkopf auf Gehsteigkante gekracht
Wie dem auch war: Ein Ehepaar fährt in die Stadt, parkt sich ein. Die Lenkerin geht zum Zigarettenautomaten. Der Mann sieht im Rückspiegel das spätere Opfer und dessen Bekannten. Sechs Meter entfernt. Beide essen im Gastgarten Kebab. Der Mann steigt aus und schimpft. Das Opfer steht auf, hebt beschwichtigend die Hände. Der Mann kommt näher und schlägt ihm mit voller Wucht auf die Nase. Das Opfer fällt um wie ein Trum Holz, der spätere Angeklagte geht zum Auto. Das Ehepaar fährt weg.

Brüche im Gesicht und Rissquetschwunden
Beim Sturz krachte das Opfer mit dem Hinterkopf gegen die Gehsteigkante. Mit Pech wäre wegen Totschlags und nicht wegen schwerer Körperverletzung verhandelt worden. Der 63-Jährige, der kurz vor der Pensionierung steht und heute noch nicht weiß, wie ihm geschah, zog sich zahlreiche Brüche im Gesicht und Rissquetschwunden zu. Er musste einen Monat im Krankenstand verbringen.

Dem Täter tut es immerhin „leid, dass ich aus dem Auto gestiegen bin“. Der bislang unbescholtene Südburgenländer akzeptiert das Urteil: neun Monate bedingte Haft plus Zahlung von 1400 Euro Schmerzensgeld.

Freispruch für die Ehefrau
Seine Frau (34) wird von den Vorwürfen der unterlassenen Hilfeleistung und Falschaussage bei der Polizei im Zweifel freigesprochen.

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