Shorts versus TikTok

YouTube bietet jetzt auch für Kurzvideos Geld

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21.09.2022 12:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

YouTube will künftig auch die Ersteller von Kurzvideos („Shorts“) an den Werbeeinnahmen beteiligen. Das sehen Änderungen an dem YouTube-Partnerprogramm vor, die am Dienstag in Los Angeles präsentiert wurden.

Bisher profitierten die „Creators“ nur auf der YouTube-Hauptplattform finanziell von den Werbeeinnahmen, die die Google-Videoplattform erzielt. Kurzvideos auf „Shorts“, mit dem YouTube seit 2020 gegen den chinesischen Konkurrenten TikTok antritt, konnten dagegen bisher nicht monetarisiert werden. Sie dienten oft nur als Mittel, um Anwenderinnen und Anwender auf einen YouTube-Kanal mit längeren Videos zu locken.

Ab Anfang nächsten Jahres werden YouTube-Partner sowohl auf der YouTube-Hauptplattform als auch auf „Shorts“ an den Einnahmen beteiligt. „Shorts-fokussierte“ Creators können sich für das Programm bewerben, wenn sie mindestens 1000 Abonnenten und zehn Millionen Shorts-Aufrufe innerhalb von 90 Tagen haben.

50 Milliarden Dollar in drei Jahren ausgeschüttet
Über das YouTube-Partnerprogramm, das 2007 ins Leben gerufen wurde, hat die Google-Tochter nach Angaben von YouTube-Chefin Susan Wojcicki in den vergangenen drei Jahren über 50 Milliarden Dollar an Urheber, Künstler und Medienunternehmen ausgeschüttet. Die Videos, die auf „Shorts“ gepostet wurden, waren allerdings nicht dabei. Das Kurzvideoangebot verzeichnet nach Angaben von YouTube mittlerweile 30 Milliarden Aufrufe täglich und mehr als 1,5 Milliarden Nutzerinnen und Nutzer, die sich mindestens einmal im Monat dort einloggen.

Das Unternehmen wird außerdem „Creator Music“ einführen, einen Online-Katalog, der es YouTube-Kreativen ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Musik für die Verwendung in langen Videos zu lizenzieren. YouTuber, die nicht für Lizenzen zahlen wollen, können alternativ die Werbeeinnahmen mit den Urheberrechtsinhabern teilen. Bisher haben viele YouTuber lizenzfreie Musik verwendet oder riskiert, dass ihre Videos wegen Urheberrechtsverletzungen aus dem Netz genommen werden.

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