Verfassungswidrig

Vorratsdaten-Speicherung in Tschechien gekippt

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01.04.2011 11:12
Die präventive Speicherung von Internet- und Telefondaten ist in Tschechien verfassungswidrig. Das entschieden die Richter des Verfassungsgerichts in Brünn (Brno) am Donnerstag einstimmig. Von der Datensammlung sei eine "riesige und unüberschaubare" Zahl an Bürgern betroffen, bemängelten die Verfassungsrichter.

Nach der nun ungültigen Regelung mussten Telefon- und Internetanbieter Kommunikationsdaten für sechs Monate speichern und auf Gerichtsbeschluss Polizei und Geheimdiensten zur Verfügung stellen. Eine Gruppe von 51 Abgeordneten hatte dagegen geklagt.

Es dürften nicht uferlos Daten gespeichert werden, sagte der konservative Abgeordnete Marek Benda am Donnerstag. Er sei mit dem Urteil "zu einhundert Prozent zufrieden".

Die Richter erklärten, dass die generelle Speicherung von Gesprächs-, Internet- und Ortsdaten gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße. Zudem widerspreche die Datensammlung dem Gesetz über informationelle Selbstbestimmung.

Auch in Österreich hält der Streit um die Ende Februar beschlossene Vorratsdatenspeicherung an.

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