"Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter stärken", sagte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Projekt biete in der konkret geplanten Form keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen können innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. In einer Stellungnahme kritisierte RTL die Entscheidung. Es würden gerichtliche Schritte dagegen erwogen, hieß es.
RTL und ProSiebenSat.1 hatten im August 2010 die Pläne für die Plattform vorgestellt (siehe Infobox), die nach dem Vorbild der US-Plattform Hulu USA Internetnutzern Zugriff auf ganze Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen bieten sollte. Beide Sender wollten auf der Plattform jeweils ihre eigenen Programme präsentieren. Das Angebot sollte aber auch für andere Sender und Anbieter offenstehen. Für die Plattform war auch die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft geplant.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.