Giftspritze gewünscht

Kurz online beleidigt: Geldbuße für Salzburgerin

Web
14.09.2021 09:55

Ein beleidigendes Posting auf der offiziellen Facebook-Seite von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat für eine Salzburgerin am Montag ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Die Kosmetikerin soll am 13. Dezember 2020 den Kanzler aus Frust wegen der Corona-Maßnahmen als „armen Irren“ bezeichnet und ihm „die Giftspritze“ gewünscht haben. Die unbescholtene Frau entschuldigte sich für die Tat. Sie erhielt ein Diversionsangebot in Form einer Geldbuße von 1000 Euro.

Die selbstständige Unternehmerin erklärte, sie wisse heute gar nicht mehr, was sie an jenem Abend in der Runde von Frauen, bei der Gin Tonic und Sekt getrunken wurde, geschrieben habe. Es seien damals auch die Handys herumgereicht worden. Das Wort „Giftspritze“ schreibe sie normalerweise nicht, das sei nicht ihre Art. Sie sei rauschig gewesen. „Ich trage für alles, was auf meinem Handy geschrieben wurde, die Verantwortung. Es tut mir leid“, nahm sie die Schuld auf sich.

Wegen der Corona-Maßnahmen habe sie damals tagelang Termine verschoben, und dann sei auch noch ihre Enkelin gestorben, schilderte die Angeklagte den Tränen nahe. Corona-Hilfen habe sie als selbstständige Kosmetikerin und „chinesische Medizinern“ nicht erhalten. Ihr Verteidiger sagte, „da stehen Existenzen auf dem Spiel. Selbstständige waren sehr eingeschränkt, Menschen sind die Nerven durchgegangen.“

Beleidigung nach Paragraf 115 StGB
Der Staatsanwalt warf der Frau aus dem Bezirk Zell am See das Strafdelikt der Beleidigung (Paragraf 115 StGB) vor, weil sie auf Facebook und damit öffentlich den Kanzler beschimpft habe. Das Strafdelikt der „Beleidigung“ ist laut dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

Bereits mehrere Anzeigen
Der Staatsanwalt gab außerdem zu bedenken, dass schon mehrere Anzeigen gegen die Frau wegen beleidigender E-Mails und Unmutsäußerungen gegen Regierungsmitglieder zurückgelegt worden waren. Der Richter redete der Frau ins Gewissen und betonte, dass es in einer Demokratie zwar eine Meinungsfreiheit gebe, man aber niemanden den Tod wünschen dürfe. 

Falls die Angeklagte binnen sechs Monaten die Geldbuße zahlt, wird das Strafverfahren eingestellt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Er kann noch eine Beschwerde gegen den Beschluss des Richters auf vorläufige Einstellung des Verfahrens einbringen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele