Projekt WACHMANN

WLAN-Router sollen künftig Einbrecher erkennen

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07.03.2021 05:59

Wie lässt sich mit einem gängigen drahtlosen WLAN-Netzwerk Einbruchskriminalität besser verfolgen? Dieser Frage gehen Wissenschaftler der Universität Bonn zusammen mit der Polizeidirektion Osnabrück und dem Karlsruher Institut für Technologie im Rahmen des Projekts „WACHMANN“ nach. Das Ziel: Router so zu modifizieren, dass diese unbefugte Eindringlinge erkennen und einen Alarm auszulösen.

„Einbruchdiebstähle in Wohnungen und andere Gebäude sind seit Jahren ein Sicherheitsproblem“, sagt Klaus Albers, Projektkoordinator der Polizeidirektion Osnabrück. „Sie führen zu einem abnehmenden Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.“ Bislang fehle es an ausreichenden technischen Ansätzen zur Unterstützung der Polizei bei ihren Ermittlungen. Das Forschungsvorhaben „WACHMANN“ (WLAN-basierte Aufzeichnung von CHarakteristiken tatortnaher Mobiler Endgeräte zur Alarmierung und Nachverfolgung von EigentumskrimiNalität) soll daher „die technischen Handlungsmöglichkeiten für Bürger und Polizei verbessern“.

Die Wissenschaftler planen, durch Weiterentwicklung herkömmliche WLAN-Router für den Einbruchschutz einzusetzen. „Damit sollen unbefugte Eindringlinge erkannt und Alarmierungen automatisch ausgelöst werden“, erläutert Michael Meier, Inhaber des Informatik-Lehrstuhls für IT-Sicherheit an der Universität Bonn. Mobile Endgeräte, wie Handys und Smartphones, sendeten permanent ihre Position und Identität, sobald sie eingeschaltet seien. Dieses Prinzip soll sich WACHMANN zunutze machen: Die WLAN-Router im jeweiligen Gebäude erfassen damit auch unbekannte Mobilfunkgeräte von potenziellen Tätern.

„Dadurch hat jeder Haushalt, der über einen WLAN-Router verfügt, die Möglichkeit, eine Art Alarmanlage nachzurüsten“, so Meiers Kollege, Daniel Vogel.

Blumengießende Nachbarn ausgenommen
Das System erkennt demnach, ob der Wohnungsbesitzer nicht zu Hause ist. Dann sei nämlich auch sein mobiles Endgerät nicht anwesend. Sobald nun ein unbekanntes Smartphone oder anderes Endgerät in den festgelegten Überwachungsbereich eindringe, könne eine Warnung auf das Smartphone des Wohnungsbesitzers oder an die Polizei erfolgen, heißt es in einer Mitteilung der Uni. Um falsche Alarme, etwa durch die Nachbarin, die zum Blumengießen kommt, zu verhindern, sollen sich bestimmte Smartphones als bekannt einstufen lassen. Die Erkennung erfolgt demnach über die sogenannte MAC-Adresse, die bei jedem Gerät einzigartig und somit genau zuzuordnen ist.

Besitzer der zur Alarmierung genutzten Router sollen zudem die Möglichkeit haben, den zu überwachenden Bereich räumlich individuell festzulegen und einzugrenzen. So soll verhindert werden, dass auch unbescholtene Bürger und Nachbarn mit erfasst werden. „Wie weit die räumliche Erfassung mobiler Endgeräte potenzieller Einbrecher reicht, soll durch technische Einstellungen des Systems sichergestellt werden“, sagt Meier. Darüber hinaus sei vorgesehen, dass im Verdachtsfall die Smartphone-Kennung des potenziellen Eindringlings pseudonymisiert gespeichert werde. Mittels dieser soll sich, so das Ziel, unter Umständen auch der Fluchtweg eines Einbrechers rekonstruieren lassen.

Die letztendliche Zuordnung des Geräts soll allerdings nur dann erfolgen, „wenn bestimmte Datenschutzregeln und andere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind“, hieß es. Wie der WACHMANN allerdings reagiert, wenn Einbrecher künftig einfach ohne Smartphone losziehen, bleibt abzuwarten.

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