Hintergrund sind vielfache Beschwerden von Verbrauchern und Datenschutzbeauftragten aus mehreren europäischen Ländern. Zum Beispiel klagen Nutzer, die ihr Profil in einem sogenannten "Social Network" stillgelegt haben, dass Daten häufig nicht endgültig gelöscht werden und ein Login auch Wochen nach der vermeintlichen Löschung noch reaktiviert werden kann. Zudem haben viele Anbieter keine standardisierten Lösch-Mechanismen, sondern reagieren erst auf Anfrage und brauchen dann entsprechend lange.
Die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding lässt deshalb die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 überprüfen. Auch angesichts der seit Monaten schwelenden Debatte um Googles Kartendienst "Street View" hat die Kommissarin Zweifel, dass das Gesetzeswerk noch zeitgemäß ist. "Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden", sagte Reding am Donnerstag. "Ich trete für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zugzugreifen und sie auch löschen zu können."
Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU im nächsten Frühjahr vorlegen. Zum Beispiel könnten den Anbietern Fristen vorgeschrieben werden, innerhalb derer Daten vollständig gelöscht werden müssen. Die Gesetze bedürfen dann aber noch der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments.
Reding will auch Persönlichkeitsrechte stärken
Zugleich will Reding sich dafür einsetzen, dass auch der Staat selbst nur Daten abrufen darf, die unbedingt notwendig sind, etwa im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität. Falls Unternehmen oder öffentliche Stellen gegen die Persönlichkeitsrechte von Bürgern verstoßen, sollen Strafverfahren leichter möglich sein. Weiters soll Verbraucherschutzorganisationen der Gang vor nationale Gerichte erleichtert werden.
Das Recht auf Datenschutz ist seit fast einem Jahr auch in der Grundrechte-Charta des Vertrags von Lissabon verankert.
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