Bund hilft im Lockdown

Trinkgeld-Ersatz und Null-Stunden-Kurzarbeit

Wirtschaft
01.11.2020 15:23

Mit einem Trinkgeld-Ersatz und einer Null-Stunden-Option ist die Kurzarbeit angesichts des neuerlichen Lockdowns überarbeitet worden. ÖGB-Chef Wolfgang Katzian und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer sprachen am Sonntag in seltener Eintracht von einem „internationalen Herzeigemodell“ sowohl aus Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebersicht. „Es muss niemand gekündigt werden“, sagte Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nach der Einigung mit dem ÖGB, der Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung sowie Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP).

Die Kurzarbeit befindet sich derzeit in der Phase 3. Eigentlich müssen die Arbeitnehmer aktuell zumindest 30 Prozent (in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Sozialpartner auch 10 Prozent) arbeiten. Doch das war nun durch den Lockdown nicht mehr praktikabel, schließlich müssen Gastronomie und Hotellerie gänzlich sperren, was wiederum in anderen Bereichen Aufträge kostet und somit für weniger Arbeit sorgt.

Nun ist es möglich, dass Arbeitnehmer in den Lockdown-Branchen ganz zu Hause bleiben - aber trotzdem weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres eigenen Entgelts bekommen. Zudem fließt der am Samstag angekündigte Umsatzersatz nur gegen eine Arbeitsplatzgarantie.

Der Durchrechnungszeitraum für die Kurzarbeit wurde im Zuge der Adaption auf 31. März 2021 verlängert. „Es ist nun auch möglich, rückwirkend mit 1.11 unter die 30- oder 10 Prozent-Schwelle zu gehen“, sagte IV-Generalsekretär Neumayer.

100 Euro Trinkgeld-Ersatz
ÖGB-Chef Katzian berichtete, dass es für die betroffenen Arbeitnehmer in Lockdown-Branchen für den November vom AMS 100 Euro netto gibt. Konkret gilt das für alle von der Trinkgeldpauschale erfassten Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie. Katzian hätte sich zwar mehr gewünscht, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Jobs. Er appellierte wie AK-Chefin Renate Anderl an die Betriebe, die Kurzarbeit zu nutzen. „Ein gesicherter Arbeitsplatz ist das wichtigste“, sagte Anderl.

„Die Kurzarbeit gilt es vor Kündigungen in Anspruch zu nehmen“, sagte Arbeitsministerin Aschbacher. Sie sprach davon, dass das Virus eingedämmt, aber trotzdem weitergearbeitet werden müsse. Es sei wichtig, dass die Mitarbeiter gehalten werden, „damit man, wenn es wieder losgeht, mit dem bewährten Team weiterarbeiten kann“.

Warten auf Fixkostenzuschuss
Mahrer forderte einmal mehr von der Bundesregierung, dass es nun mit dem Fixkostenzuschuss 2 rasch gehen müsse. Auf diesen Warten die Unternehmen inzwischen seit Mitte September, weil Wien und Brüssel nicht handelseinig werden. „Gerade auch für nun indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen ist der Fixkostenzuschuss 2 gedacht, für genau eine solche Situation.“

Das Wichtigste zur neuen Kurzarbeit

  • Die zwischen Bundesregierung und Sozialpartner erzielte Ausweitung sieht vor, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten.
  • Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 60 Prozent vom AMS gefördert.
  • Die derzeit vorgesehene Arbeitsleistung von 30 Prozent kann z.B. für Gastronomie, Tourismus oder Freizeitwirtschaft im November auf 0 Prozent reduziert werden.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Lauf des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. beantragt werden.
  • Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag.
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