Hilfe im Lockdown

Unternehmen erhalten bis zu 80% Umsatzersatz

Wirtschaft
31.10.2020 17:08

Um den vom neuerlichen Lockdown betroffenen österreichischen Unternehmen „bestmöglich zu helfen“, hat die Regierung beschlossen, diesen für den Zeitraum der angeordneten Schließung bis zu 80 Prozent ihres Umsatzes (bezogen auf den Vorjahreszeitraum, also November 2019) zu ersetzen. Damit die Hilfe auch „möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch“ bei den Unternehmen ankommt, soll der Umsatzersatz automatisch anhand der vorliegenden Steuerdaten berechnet werden.

Die Beantragung des Umsatzersatzes erfolgt laut einer Mitteilung des Finanzministeriums über FinanzOnline, noch im November sollen demnach die ersten Auszahlungen erfolgen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen.

Kosten von mehr als einer Milliarde Euro
Österreich habe den entsprechenden Schutzschirm schon im Frühling bei der Kommission notifiziert, eine weitere Genehmigung durch Brüssel sei daher nicht notwendig, hieß es aus dem Finanzministerium von Gernot Blümel. Man stehe aber in Kontakt mit der Kommission in Hinblick auf die Mitteilung, die bei jeder Beihilfe notwendig sei. Das Ministerium geht derzeit laut eigenen Angaben von Kosten in der Höhe von mehr als einer Milliarde Euro aus. Diese würden aus dem Covid-Fonds gedeckt.

Fixkostenzuschuss für indirekt betroffene Unternehmen
Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, aufgrund des Corona-Virus aber dennoch deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, verwies das Finanzministerium als „wirksame Wirtschaftshilfe“ auf den Fixkostenzuschuss. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss (für unterschiedliche Zeiträume) sei für betroffene Unternehmen möglich.

Die zweite Version dieser Hilfe ist allerdings bisher noch nicht gestartet, Wien und Brüssel müssen sich erst einigen. Blümel pocht in seinem Streit mit der EU-Kommission weiterhin darauf, dass Entschädigungen nach Regeln einer Naturkatastrophe möglich sein müssten. Ist die Sache durch, soll der Fixkostenzuschuss 2, kurz FKZ II, rückwirkend ab 16. September fließen.

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