Neue Untersuchung

Löschen effektiver als Sperre von Kinderporno-Seiten

Web
30.09.2010 18:30
Eine neue Untersuchung aus Deutschland beweist, dass Internetsperren gegen Kinderpornos nutzlos sind. Wie die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Zensur berichtet, ist das Löschen entsprechender Inhalte einfach und effektiver - schließlich gelten Internetsperren nur in einigen Ländern und können zudem umgangen werden.

Der AK Zensur hat zusammen mit anderen europäischen Bürgerrechtsorganisationen Internetsperren gegen Kinderpornos in Großbritannien, Dänemark und Schweden unter die Lupe genommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass diese Länder kaum versuchen, die entsetzlichen Inhalte löschen zu lassen und die Seiten stattdessen auf Sperrlisten setzen. So können die Websites einerseits von geschickten Nutzern weiterhin angesurft werden, außerdem sind sie für Kinderporno-Konsumenten aus anderen Ländern weiterhin verfügbar.

Wie der Arbeitskreis berichtet, sei es jedoch problemlos möglich, Inhalte löschen zu lassen. Websites mit Kinderpornos, die zum Beispiel in Dänemark bereits seit zwei Jahren gesperrt sind, konnten binnen kürzester Zeit, von einer halben bis zu drei Stunden, aus dem Internet getilgt werden. Simple E-Mails an die Serverhosts - egal ob in den USA oder Indien - reichten aus, damit wenigstens diese Websites gelöscht wurden. Die Listen scheinen außerdem nicht auf dem neuesten Stand zu sein, denn von 167 untersuchten Einträgen aus verschiedenen Ländern fand die AK Zensur "lediglich" drei Websites, auf denen Kinderpornographie verbreitet wurde. 92 andere sind bereits gelöscht worden - allerdings offenbar nicht auf Betreiben der Behörden hin.

"Wegsehen statt handeln"
Grausiges Detail der Untersuchung: Der Sperrkatalog Schwedens ist dieses Jahr veröffentlicht worden, sodass Pädophile ihn als Suchinstrument verwenden konnten. Generell sieht der AK Zensur die Befürchtung bestätigt, dass Internetsperren zum Muster "Wegsehen statt handeln" führt, da Behörden Kinderporno-Websites mit der Aufnahme in die Sperrliste "als erledigt betrachten". Ziel müsse stattdessen die Strafverfolgung der Täter und die Löschung der Inhalte sein.

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