Das Gericht wies den Vorwurf zurück und verwies darauf, dass YouTube den Rechteinhabern die Möglichkeit biete, beanstandete Inhalte zu entfernen. Es liege in der Verantwortung der Rechteinhaber, solche Inhalte zu identifizieren und YouTube darüber in Kenntnis zu setzen.
"Das Urteil macht klar, dass YouTube lediglich eine Hosting-Plattform ist und daher nicht verpflichtet werden kann, Videos zu prüfen, bevor sie auf die Plattform hochgeladen werden", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
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