Besuche bald möglich

Altersheime: Ministerium rät zu Begegnungszonen

Leben
28.04.2020 12:41

Die seit Beginn der Corona-Krise geltenden Besuchsbeschränkungen in Alters- und Pflegeheimen werden ab 4. Mai gelockert. Dazu empfiehlt das Gesundheitsministerium neben allgemeinen Hygienevorschriften auch die sorgfältige Koordination von Besuchen - etwa durch Begegnungszonen. Die „Handlungsempfehlungen“ dienen zum Schutz älterer und kranker Personen und sollen das Risiko einer Übertragung des Coronavirus verhindern.

Die am Dienstag auf der Homepage des Gesundheits- und Sozialministeriums veröffentlichten „Handlungsempfehlungen“ sollen, wie auch die Besuchsbeschränkungen selbst, die Bewohner der Alters- und Pflegeheime nach der geplanten Lockerung vor dem Coronavirus schützen und eine Übertragung des Virus verhindern. Wie es nach der ersten Phase weitergeht, werde laufend evaluiert.

Video: Besuchsverbot im Altersheim: Lockerung in Aussicht:

Jede Einrichtung für optimale Lösung verantwortlich
Im Dokument ebenso festgehalten wird, dass die Einrichtungen selbst für die jeweils optimale Lösung verantwortlich sind, da es in Größe, Organisation und Infrastruktur erhebliche Unterschiede gibt. Vorausgesetzt wird für die Lockerung, dass sich weiterhin alle Beteiligten an die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Hier ist der berühmte Ein-Meter-Abstand ebenso gemeint wie das Waschen der Hände mit Seife, das Verwenden von Desinfektionsmittel und regelmäßiges Lüften.

Besuche nur mit Mund-Nasen-Schutz
Empfohlen wird überdies eine Koordination durch die Einrichtung: So soll die Anzahl „heimfremder Personen“ je nach Platz festgelegt und über den Tag verteilt werden - möglichst nur ein Besucher pro Bewohner zur selben Zeit. Auch sollen die Besuchszeiten begrenzt und eine Terminvereinbarung durchgeführt werden. Besucher sollen einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, daher sollten Kinder unter sechs Jahren - die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen - nur in begründeten Ausnahmefällen mitkommen. In Quarantänebereichen soll es weiterhin keine Besuche geben. Auch wird dazu geraten, Treffen zeitlich zu beschränken. Für Ausflüge und Spaziergänge gelten die allgemeingültigen Regelungen.

Bodenmarkierungen und Desinfektion
Als sinnvoll erachtet es das Ministerium, Begegnungszonen einzurichten. So könnten Besuche entweder im Freien oder eben in einem Besucherzimmer stattfinden, auch dabei sei auf den Mindestabstand zu achten. In einer eigens eingerichteten Begegnungszone könnten Sitzmöglichkeiten mit ausreichendem Abstand geschaffen werden, zwischen den einzelnen Sitzmöglichkeiten könnten Plexiglaswände, Möbel oder Tische Schutz bieten. Zur „positiven Beeinflussung und Einhaltung der Abstandsregelungen“ denkt das Ministerium an Bodenmarkierungen, nach jedem Besuch empfiehlt es eine Flächendesinfektion.

Besuche im Zimmer nur in Ausnahmefällen
Können Bewohner ihr Zimmer nicht mehr verlassen, darf der Besuch in Absprache mit der Heim- oder Pflegedienstleitung - und unter Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen (Begleitung durch das Fachpersonal und mit zusätzlicher Schutzkleidung) - auch dort erfolgen.

Zutrittskontrollen und Fiebermessung empfohlen
Im Rahmen eines Gesundheitscheckpoints solle es Zutrittskontrollen geben. Der Zutritt soll nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt sein und nach namentlicher Registrierung inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Niemand mit Symptomen dürfe die Einrichtung betreten, wünscht sich das Ministerium und empfiehlt neben der Händehygiene beim Betreten der Einrichtung auch eine Fiebermessung.

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(Bild: kmm)



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