Kein Stress!

Führerschein-Neulinge bekommen Fristverlängerung

Motor
23.03.2020 10:27

Fahranfänger, die vor Kurzem ihren Führerschein gemacht haben, können derzeit das vorgeschriebene Mehrphasen-Training nicht absolvieren - es finden wegen der Corona-Krise keine Trainings statt. Probleme müssen sie dennoch nicht befürchten, ein aktueller Erlass des Verkehrsministers verlängert die Frist.

(Bild: kmm)

Die außergewöhnliche Situation rund um das Coronavirus macht es erforderlich, auch im Führerscheinwesen außergewöhnliche Maßnahmen zu treffen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die schwierige Lage und die damit verbundenen Einschränkungen in allen öffentlichen Bereichen den Führerscheinbesitzern nicht zum Nachteil gereichen dürfen und zu einem ungerechtfertigten Verlust der Lenkberechtigung oder zu einer nicht notwendigen Verlängerung des Entzuges der Lenkberechtigung führen dürfen, informiert das Verkehrsministerium auf seiner Website.

„Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung“, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden.

Fristverlängerung auch für Theorieprüfung & Co.
Die Fristverlängerung trifft auch auf die allgemeine, 18 Monate dauernde Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, der theoretischen Fahrprüfung und abgeschlossenen Fahrschulausbildungen zu. Normalerweise ist es so geregelt, dass der Prüfungsantritt binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen muss, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. „Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- bzw. Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren“, hieß es nunmehr im Toleranzerlass des Ministeriums.

Wer im Zuge eines Führerscheinentziehungsverfahrens eine Nachschulung angeordnet bekommen hat, hat nunmehr ebenso mehr Zeit. Die in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung genannte „Frist von 40 Kalendertagen ist für die durch die Corona-Krise verursachten Überschreitungen dieser Frist auszusetzen“.

Nachweise müssen nicht erbracht werden
„Da von dieser aktuell schwierigen Situation sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen sind, ist von der Beibringung von gesonderten Nachweisen über die Unmöglichkeit der Absolvierung der Maßnahmen, Gutachten etc. prinzipiell abzusehen“, informierte das Verkehrsministerium in seinem Schreiben.

Die beiden Autofahrerklubs bieten nunmehr an, dass gebuchte Kurse später nachgeholt werden können. Der ÖAMTC wies darauf hin, dass bereits gebuchte Mehrphasen-Trainings beim Klub umgebucht werden können. Mit aktuellem Stand erwartet die ÖAMTC-Fahrtechnik, ihren Vollbetrieb per Montag, 20. April 2020, wieder aufnehmen zu dürfen. Die Fahrtechnik wird die Anzahl an Mehrphasen-Trainings mit Pkw und Motorrad in allen acht Fahrtechnik-Zentren Österreichs erhöhen, sodass Trainings-Rückstaus für alle Führerscheinneulinge möglichst kurzfristig abgearbeitet werden können.

Private Ausbildungs- oder Übungsfahrten
Für Führerschein-Kandidaten geht es relativ normal weiter: Private Ausbildungs- oder Übungsfahrten sind nicht ausdrücklich verboten, wenn der Begleiter des Fahranfängers mit ihm im gemeinsamen Haushalt wohnt. Aber solche Fahrten sind weniger sinnvoll, als sie sein sollten, wie etwa die Fahrschule Fürböck erklärt: „Je weniger Verkehr auf den Straßen ist, umso weniger lernt man dabei.“ Und: „Wir empfehlen, Ausbildungs- bzw. Übungsfahrten im Sinne der Verordnung des Gesundheitsministers auf notwendige, ohnehin stattfindende Fahrten zu beschränken.“

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(Bild: kmm)



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