Der Kongressbibliothekar überwacht, ob die scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA nicht einen Schritt zu weit gehen. Sollte das im Einzelfall passieren, kann er eine Ausnahme machen - wie jetzt namentlich beim iPhone und anderen Smartphones. Damit können Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, nicht mehr vom Unternehmen belangt werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie zu verlieren.
Apple hat die Hand auf den Apps. Die Nutzer dürfen nur solche Anwendungen auf ihr Handy laden, die der Konzern vorher genehmigt hat und in seinem App-Store anbietet. Apple begründet seine Haltung damit, die Nutzer vor schadhafter Software oder Betrug schützen zu wollen. Verbraucherschützer sehen in der Praxis eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden.
Dass Apples Vorgehen keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.
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