Ferien-Albtraum?

So gibt’s nach dem verpatzten Urlaub Geld zurück

Reisen & Urlaub
07.08.2012 15:19
Flugverspätung, Gepäck weg, Hotel ohne Meerblick – ein vermeintlicher Traumurlaub kann recht schnell zu einem Albtraum werden. Doch deine Rechte beschränken sich Gott sei Dank nicht nur aufs Ärgern. Mit der richtigen Strategie beim Reklamieren kannst du zumindest eine Reisepreis-Minderung geltend machen. Die wichtigsten Tipps von den Experten der Arbeiterkammer kannst du hier nachlesen.

Tipp 1 – Dokumentieren
Je stärker die Beweise, desto besser deine Erfolgsaussichten. "Für eine erfolgreiche Reisereklamation ist es notwendig, die aufgetretenen Probleme genau zu dokumentieren", sagt AK-Konsumentenschützerin Jutta Repl. Entsprechen die Leistungen nicht jenen im Katalog, solltest du dies bereits vor Ort beim Reiseveranstalter melden und eine Verbesserung verlangen. Klappt das nicht, dann hilft nur noch, Fotos bzw. Videos zu machen, Notizen anzufertigen oder dir Kontaktdaten von Augenzeugen geben zu lassen. Auch ist es gut, wenn du dir die Mängel von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen lässt.

Tipp 2 – Unmittelbar einfordern
Sofort, wenn du zurück bist, solltest du deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Das erfolgt am besten in schriftlicher Form direkt beim Veranstalter, wobei es gilt, darauf zu achten, dass alle Kritikpunkte genau notiert werden.

Tipp 3 – Abgeltung in bar
Du musst eine Reisepreisminderung in Gutscheinform nicht akzeptieren – denn damit wärst du gezwungen, noch einmal mit demselben Anbieter zu verreisen. Eine Abgeltung in bar ist möglich und stellt die beste Lösung dar.

Tipp 4 – Frankfurter Liste
Die Frankfurter Liste bzw. Tabelle gibt dir einen Überblick über übliche Preisminderungen bei Pauschalreisen. Sie ist zwar nicht verbindlich, aber weithin akzeptiert. Beispielsweise stellt der fehlende Meerblick einen Grund für eine Preisminderung um fünf bis zehn Prozent dar. Eine nicht vorhandene Klimaanlage kann zu einer Rückvergütung von zehn bis 20 Prozent des Reisepreises führen. Bei übermäßigem Lärm am Tag kannst du fünf bis 25 Prozent Minderung fordern.

Tipp 5 – Schadenersatzanspruch prüfen
Trägt der Reiseveranstalter Schuld an einem verpatzten Urlaub, dann steht dir neben der Preisminderung auch Schadenersatz für einen finanziellen Schaden, den du im Urlaub erlitten hast, oder auch für entgangene Urlaubsfreuden zu. Ist das Entschädigungsangebot unzureichend, dann kannst du dich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer beraten lassen.

Tipp 6 – Reiseversicherung
Bei anderen Vorkommnissen, die dir den Urlaub vermiesen können, wie etwa gestohlenes Reisegepäck, Erkrankung oder Unfall im Ausland oder Vorfälle, durch die du jemand anderem gegenüber schadenersatzpflichtig wirst, kannst du versuchen, bei einer allfälligen Reiseversicherung Ersatz zu erlangen. Diese Versicherung schließt man meist mit Reisebuchung ab bzw. hat sie automatisch über eine Kreditkarte mit dabei.

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