„Macht missbraucht“

Preisportale reichen Beschwerde gegen Google ein

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28.11.2019 08:33

41 europäische Preisvergleichsplattformen haben bei der EU-Wettbewerbsbehörde Beschwerde gegen Google eingereicht. Der Vorwurf: Der Internetkonzern soll trotz einer bereits 2017 verhängten EU-Kartellstrafe weiterhin wissentlich seine marktbeherrschende Position als Suchmaschine missbrauchen und seinen eigenen Shoppingservice „Google Shopping“ gegenüber anderen Marktteilnehmern übervorteilen.

Zehn Jahre nach der ersten formalen Beschwerde und zwei Jahre nach der Kartellstrafe der EU-Wettbewerbsbehörde gegen Google in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verschaffe der US-Konzern weiterhin seinem eigenen Produkt- und Preisvergleichsdienst Google Shopping wettbewerbswidrige Vorteile, indem er diesen ganz oben in den Suchergebnissen platziere und somit die Angebote der Konkurrenz herabstufe, heißt es in einer Mitteilung des Preisvergleichportals Geizhals.at.

Obwohl Google demnach seit 2017 verpflichtet sei, konkurrierende Preisvergleichsangebote im Google-Shopping-Bereich auf der Suchergebnisseite zu listen, landeten nicht mal fünf Prozent der Nutzer bei einer Preisvergleichsplattform. Stattdessen, so der Vorwurf, würden Google-Nutzer direkt zu den Shops der Händler geleitet, wovon der Internetkonzern wiederum profitiere.

Monopol-Stellung „gnadenlos“ ausgenutzt
„Google nutzt seine Monopol-Stellung im Suchmaschinen-Bereich gnadenlos aus und setzt damit Preisvergleichsplattformen immens unter Druck. Googles derzeitige Praktiken gefährden europaweit nicht nur Tausende Arbeitsplätze, am Ende bezahlt auch der Konsument höhere Preise“, meint Geizhals-Chef Markus Nigl und spielt damit auf eine 2019 durchgeführte Studie an, der zufolge Google höhere Preise anzeigen soll als konkurrierende Preisvergleichsplattformen. Im Schnitt sollen Google-Nutzer deshalb 13,7 Prozent mehr zahlen.

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