Handel im Web

Hersteller dürfen Online-Vertrieb unterbinden

Web
21.04.2010 10:59
Hersteller können Online-Händlern auch in Zukunft noch den Vertrieb ihrer Waren verweigern. Die EU-Kommission verabschiedete am Dienstag eine Verordnung zu Wettbewerbsregeln für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern. Demnach kann ein Hersteller festlegen, nur mit Händlern zu arbeiten, die neben dem Online-Vertrieb auch eigene Verkaufsstellen betreiben, in denen die Kunden die Produkte persönlich in Augenschein nehmen können.

Luxuswarenhersteller wie LVMH, Gucci oder Hermes hatten von der Kommission gefordert, die Möglichkeit einer Beschränkung aufrechtzuerhalten. Sonst könnten Trittbrettfahrer von der Bekanntheit von Marken profitieren, ohne selbst dafür Vertriebskosten zu haben.

Verbraucherschützer und Online-Händler, darunter ebay und Amazon, hatten sich beschwert, die Hersteller könnten damit zum Nachteil der Käufer den Wettbewerb einschränken. Die Kommission erklärte nun, sie wolle hochkonzentrierte Märkte, von denen Discounter ausgeschlossen werden, eingehend beobachten.

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