„B‘soffene Geschichte“

Mann mit Nacktfoto erpresst: Kärntnerin verurteilt

Web
03.06.2019 11:55

Ein Chat-Dialog hat eine 34-jährige Kärntnerin am Montag wegen Erpressung vor Gericht gebracht. Die Frau drohte ihrem Chat-Partner damit, ein Foto seines Genitals an seine Ehefrau zu schicken, wenn er ihr nicht 100 Euro bezahle. Der Mann fand das nicht lustig und ging zur Polizei. Das Gericht verurteilte die Frau zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe.

Ein „Blödsinn“ sei das gewesen, was sie gemacht hatte, eine „b‘soffene Geschichte“, meinte die Angeklagte kleinlaut, nachdem die Staatsanwältin ihr versuchte Erpressung vorgeworfen hatte. Ob sie sich schuldig fühle, wollte der zuständige Richter von der Frau wissen. „Ja, i waaß nit“, antwortete sie und betonte, sie habe nie ernsthaft Geld haben wollen. Sie habe das nur geschrieben, um dem Mann Angst einzujagen: „Ich wollte ihn ärgern für das, dass er fremdgeht, aber ich hab kein einziges Bild verbreitet.“ Sie habe gedacht, bei dem Chat könne „eh nix passieren“, etwas getrunken habe sie zu dem Zeitpunkt auch schon gehabt.

„Eindeutig eine Erpressung“
Der mit den peinlichen Enthüllungen bedrohte 55-Jährige erklärte im Zeugenstand, für ihn sei die Nachricht „eindeutig eine Erpressung“ gewesen. Als die Frau ihm geschrieben habe, er müsse nach Villach kommen, um ihr das Geld zu übergeben, sei er zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Auch die Staatsanwältin betonte, die Angeklagte habe die Drohung sehr wohl ernst gemeint. Ihr Verteidiger sprach hingegen von einer Unbesonnenheit.

Fünf Monate bedingte Haft und Geldstrafe
Der Richter verurteilte die von Sozialhilfe lebende Frau zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 180 Tagsätzen zu je vier Euro. Die 720 Euro könne sie auch auf Raten zahlen, erklärte er ihr. Dazu gab es eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten. Vor einer unbedingten Strafe habe sie ihr Geständnis bewahrt, betonte der Richter, zumal eine Vorstrafe erschwerend zu Buche schlage. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an - die Höchststrafe für Erpressung beträgt fünf Jahre Gefängnis. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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