Unlautere Werbung

D: Verbraucher-Zentrale mahnt Kinderportale ab

Web
12.03.2010 13:34
Viele Websites, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Das hat die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt und deshalb elf Betreiber wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher", kritisierte Vorstand Gerd Billen.

"Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärte Verbraucherschützerin Carola Elbrecht. Dies sei gerade bei Kinderportalen fatal: Denn die Fähigkeiten eines Kindes, zwischen Inhalten und eingebundener Werbung zu unterscheiden, steige erst mit zunehmendem Alter.

Speziell eingeblendete Pop-up-Fenster bergen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangen. Auch verlinken Kinderseiten häufig auf nicht altersgerechte oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anderer Seiten, etwa Filme mit Gewaltszenen. Ebenfalls problematisch: Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist.

Strengere Regeln für Werbung auf Kinderportalen
Die Verbraucherschützer fordern daher, Angebote für Kinder im Internet grundsätzlich werbefrei zu gestalten. Könne auf Werbung nicht verzichtet werden, so müssten für diese strengere Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten", so Elbrecht. 

Auch sollten Betreiber über ihre Internetangebote für Eltern und Kinder verständlich informieren und altersgerechte Kontaktmöglichketen zur Verfügung stellen.

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