Erstmals ist in Deutschland ein junger Mann verurteilt worden, der illegal Musik über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte. Der 23-Jährige müsse insgesamt 8500 Euro Strafe und Schadenersatz zahlen, weil er tausende Musiktitel im Netz angeboten habe, teilte das Amtsgericht Cottbus am Dienstag mit.
Nach Angaben der deutschen Phonoverbändehabe der Auszubildende über die Tauschbörse KaZaa dieMusik ins Netz gestellt. Bei einer Durchsuchung seien 6000 MP3-Dateienbeschlagnahmt worden. Der Internet-Provider hatte die Identitätdes Musikpiraten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (Az.: 95 Ds1653 Js 15556/04 (57/04)
Blitzverfahren gegen Jugendlichen Der junge Mann wurde in einem Blitzverfahren verurteilt.Dabei war zuerst die Mutter des Auszubildenden an einem Tag AnfangMai von der Arbeitsstelle abgeholt worden worden, kurz danachsei ihr Sohn ebenfalls zu Hause erschienen. Die Polizei habe nebenden MP3-Dateien rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1000 Musiktitelnbeschlagnahmt. Der Mann sei dann am Nachmittag wegen seines geringenEinkommens zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteiltworden. Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangeboteaußergerichtlich ein Schadenersatz von 8000 Euro vereinbartworden. Außerdem müsse der Mann die Gerichtskostentragen.
Schon 68 Anzeigen Der Phonoverband hat bisher in 68 Fällen Anzeigegegen mutmaßliche Musikpiraten gestellt. Bei einer weiterenHausdurchsuchung seien in der vergangenen Woche im Raum Stuttgartzwei Computer eines 57- jährigen Lehrers mit tausenden Musiktitelnbeschlagnahmt worden, obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitze.Der Mann habe die Taten gestanden, teilte der Verband weiter mit.
Dies war nur ein Präzedenzfall "Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen- die nächsten Fälle werden folgen", sagte der VerbandsvorsitzendeGerd Gebhardt. In Deutschland sei die Aufklärung überillegale Tauschbörsen am höchsten in Europa. 79 Prozentder Deutschen wüssten, dass Musikangebote im Internet praktischimmer illegal seien.
Die deutsche Musikindustrie hatte in den vergangenenJahren angesichts des drastischen Umsatzrückgangs und einesAnstiegs im Verkauf von CD-Rohlingen den Nutzern von Internet-Tauschbörsenden Kampf angesagt. Illegale Börsennutzer können überdie so genannte IP- Adresse ihres Computers identifiziert werden.Die Internet-Provider müssen der Staatsanwaltschaft die Angabenzur Verfügung stellen. Neben dem strafrechtlichen Verfahrendroht dem Musikpiraten danach eine zivilrechtliche Klage und Schadenersatz.
Im Jahr 2003 sind nach Schätzungen gut 600Millionen Titel allein in Deutschland aus dem Netz heruntergeladenworden. Nach Verbandsangaben geben Nutzer von Tauschbörsenwesentlich weniger Geld für Musik aus. Seit einigen Monatenwird über mehrere Plattformen verstärkt legale Musikgegen Bezahlung im Internet angeboten.
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