Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um eine französische Suchmaschine für Rechtshilfe, ein britische Preisvergleichsportal und das zum Microsoft-Konzern gehörende Portal "Ciao from Bing", wie Google in seinem Blog mitteilte.
Google erklärte, es sei zuversichtlich, den Wettbewerbshütern nachweisen zu können, dass seine Geschäftspraktiken in Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht stünden. Obwohl alle Beschwerden leicht unterschiedlich seien, gehe es im Kern darum, ob Google seine Wettbewerber unfair behandele oder seinen Kunden Schaden zufüge, schrieb die Rechtsberaterin von Google, Julia Holtz, im Blog des Unternehmens. "Das ist nicht der Fall", versicherte sie.
Google beherrscht mit einem Anteil von 90 Prozent den weltweiten Suchmaschinen-Markt.
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