Das US-Justizministerium hatte diese Vereinbarung jedoch kritisiert, genauso wie die Regierungen von Deutschland und Frankreich, Autoren unter anderem in Österreich sowie Verbraucherschützer. Auf Kritik stieß insbesondere, dass Google mit der Vereinbarung alleiniger Inhaber der Rechte für sogenannte verwaiste Bücher geworden wäre - vergriffene Werke, deren Autoren oder andere Rechteinhaber sich nicht mehr ermitteln lassen. Ähnlich wäre dies für Bücher von Autoren außerhalb der USA gewesen.
Die neue Vereinbarung von Google mit den US-Verbänden legte Ausnahmen für nicht englischsprachige Bücher fest, durch die ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage nicht mehr oder weniger stark betroffen gewesen wäre. Allerdings hätte Google weiterhin die Rechte verwaister Bücher erhalten. Das US-Justizministerium erklärte nun, auch die neue Vereinbarung würde "dem Unternehmen erlauben, der einzige Akteur auf dem Markt digitaler Bücher zu sein, mit den Nutzungs- und Verbreitungsrechten für eine große Zahl von Inhalten in verschiedenen Formaten".
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