"Allein die Bereitstellung des Internets ist noch keine Rechtsverletzung", hielt Richter Dennis Cowdroy in seinem Urteil fest. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt."
AFACT hatte argumentiert, der Internetanbieter müsse angemessene Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass Kunden illegal heruntergeladene Filme austauschen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.