AK: "Schutz gesetzlich verankern"
Deshalb wolle die AK zusätzlichen Schutz für die Konsumenten gesetzlich verankern: Betroffene von Datenabfragen sollen automatisch verpflichtend informiert werden, spätestens nach Beendigung der Ermittlungen. Bei rechtswidrigen Abfragen soll es außerdem ideelle Schadenersatzansprüche geben. Nötig sei auch eine Aufstockung der Ressourcen der für die Aufsicht zuständigen Datenschutzkommission.
Zugriff nur bei Strafandrohungen von mehr als fünf Jahren
Außerdem müsse klar definiert werden, was unter "schweren Straftaten" zu verstehen sei, die einen Zugriff auf die Daten erlauben - nach dem Wunsch der AK soll es sich dabei um Fälle mit Strafandrohungen von mehr als fünf Jahren handeln. Das Justizministerium, das für die entsprechende Definition in der Strafprozessordnung zuständig ist, hat sich dazu laut Infrastrukturministerium noch nicht endgültig geäußert. Infrastrukturministerin Doris Bures will den Zugriff bei Straftaten mit einer Haftandrohung von mindestens einem Jahr ermöglichen.










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